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BMF will Aufbau der Zinszusatzreserve verlangsamen

Die Begutachtungsfrist endet diesen Freitag.

 

Eine geplante Änderung der Bestimmungen zur Zinszusatzreserve kann deutsche Versicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds davor bewahren, weitere Bewertungsreserven auflösen zu müssen.

Seit 2011 müssen Lebensversicherungsunternehmen, Pensionskassen und versicherungsförmige Pensionsfonds ihre Deckungsrückstellungen verstärken, um Garantien erfüllen zu können.

Diese im Allgemeinen „Zinszusatzreserve“ genannte Verpflichtung hatte jedoch in den vergangenen Jahren zu einem Teufelskreis geführt, da betroffene institutionelle Investoren ihre Bewertungsreserven auflösen mussten, um die erhöhte Anforderung an die Deckungsrückstellung zu bedienen. Dies wiederum bedeutet in Folge schlechtere Renditen in der Zukunft.

Das Bundesministerium für Finanzen hat jetzt einen Entwurf zur Begutachtung (Fristende am heutigen Freitag) vorgelegt, mit dem die Rückstellungsanforderung verringert werden soll.

Nach der derzeit gültigen Berechnung wird der Rechnungszins aus dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 10 Jahre berechnet.

Durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld und das sinkende Zinsniveau flossen somit insgesamt bereits bis Ende 2017 rund 60 Mrd. Euro in diese Reserven, so das BMF im Entwurf.

„Die Garantien sind damit bereits zu einem erheblichen Teil abgesichert”, hält das Ministerium fest.

Deshalb sei es jetzt angebracht, die Zinszusatzreserve dahingehend abzuändern, dass der Aufbau „in kleineren Schritten“ erfolgt.

Dazu soll „die Veränderung des Referenzzinses gegenüber dem Vorjahr begrenzt” werden.

Nach Schätzungen von Friedemann Lucius, Vorstandsmitglied der Heubeck AG, könnten damit die Zinszusatzreserven um bis zu zwei Drittel abnehmen, wie er gegenüber der Publikation Leiter bAV festhielt.

Link zum Gesetzesentwurf