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Bosch sieht „beachtliche neue Wege“ im Referentenentwurf

Hansjörg Müllerleile, Director Corporate Pensions & Related Benefits bei der Robert Bosch Gruppe, begrüßt die neuen Reformvorschläge der Regierung zur Einführung von Tarifplänen ohne Garantie.

„Der Entwurf eröffnet beachtliche neue Wege zur Verbreitung der Betrieblichen Altersversorgung ohne deren bewährte Prinzipien aufzugeben“, so Müllerleile gegenüber unserer englischsprachigen Publikation IPE.

<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel update-reaktionen-zum-betriebsrentenstaerkungsgesetz-teil-1-aba-berater.html external-link-new-window external link in new>Die Bundesregierung hatte in der vergangenen Woche den Referentenentwurf zum „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ vorgelegt.

Bei der Robert Bosch Gruppe wurde die Idee von garantielosen Renten bereits im vergangenen Jahr für Neueintritte in den Pensionsfonds, der nunmehr 3,2 Mrd. Euro verwaltet, eingeführt und im Januar dieses Jahres auf alle „Neurentner“ ausgeweitet.

Der rechtliche Rahmen für die Änderungen erhielt später den Namen „Lex Bosch“. De facto ist es eine Erweiterung des Pensionsfondsgesetzes aus dem Jahr 2015, die es diesem Durchführungsweg erlaubt, auch in der Rentenphase nicht-versicherungsförmige Leistungen anzubieten.

„Wir haben die gleiche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern bei der Anpassung unserer Rentenversprechen angewandt, die nun für die Tarifpläne auf Bundesebene diskutiert wird“, so Müllerleile.

Er betonte, dass die Änderungen zum Bosch Pensionsplan gut angenommen wurden und dass Kommunikation der Schlüssel zum Erfolg ist.

In einem Statement zu den geplanten Gesetzesänderungen zum Pensionsfonds aus 2015 hatte die Bosch Gruppe festgehalten, dass ohne die Flexibilisierung von Garantien für Neurentner diese eine Rentenkürzung um 17% in Kauf nehmen müssten, weil im derzeitigen Marktumfeld nur niedrigere Garantieverzinsungen gewährt werden können.

Zum neuen Reformvorschlag sagte Müllerleile, dass dieser „wohlbalanciert“ sei: „Die Einführung der reinen Beitragszusage, flankiert durch Aufsichtsrecht und kollektive Steuerung, scheint konsequent am Bedarf der beiden relevanten Stakeholder – Arbeitgeber und Beschäftigte – ausgerichtet.“

Er fügte jedoch einen „Warnhinweis“ für den finalen Gesetzgebungsprozess hinzu: „Im Hinblick auf die für EBAV so außerordentlich wichtige Umsetzung von IORP II ist daher im Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass sachwidrige Einflüsse des für Lebensversicherer geltenden Solvency II Regimes für die Umsetzung der reinen Beitragszusage in EBAV ausgeschlossen sind."

Die Vereinigung der Firmenpensionskassen (VFPK) hatte ähnliche Bedenken ausgesprochen, als die Bundesregierung ihre Pläne im vergangenen Jahr vorgelegt hatte.

<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Allerdings hatte die VFPK in einem Statement zum jüngsten Gesetzesentwurf festgehalten, dass ihre Ängste beseitigt wurden.