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Brandenburger Beamten-Versorgungsfonds: Mandatsvergabe noch offen

In ihrem Haushaltsentschluss hat die Landesregierung von Brandenburg beschlossen, heuer erstmals den Versorgungsfonds für Beamte und Richter zu befüllen.

Bereits Ende 2008 hatte Brandenburg ein Gesetz zur Einrichtung des Versorgungsfonds beschlossen.  Heuer werden 200 Mio. Euro an bereits zurückgestelltem Vermögen für Pensionsverpflichtungen von Beamten und Richtern, die vor dem 1. Januar 2009 eingestellt wurden, in den Fonds fließen.

Ursprünglich war geplant, den Fonds mit knapp 400 Mio. Euro zu starten, aber 200 Mio. Euro wurden direkt zur Tilgung von Schulden und damit zur Senkung der laufenden Zinsbelastung eingesetzt, so ein Sprecher des Brandenburgischen Finanzministeriums.

Für jene, die nach dem Stichtag eingestellt wurden, sind im vergangenen Jahr bereits 3,6 Mio. Euro zurückgelegt und heuer werden nochmals 14.8 Mio. Euro in den Fonds fließen.

Die Landesregierung und angeschlossene Betriebe werden für die Beamten und Richter rund 30% des Gehaltes in den Pensionsfonds einzahlen. Jedes Jahr kann die Landesregierung auch entscheiden, ob es notwendig ist, zusätzliche Mittel in den Fonds einfließen zu lassen.

Ab 2020 wird der Fonds Pensionen auszahlen. Jene Beamten, die vor dem 1. Januar 2009 eingestellt wurden, werden einen Teil ihrer Pensionen aus dem Fonds erhalten, alle anderen werden voll aus dem Fonds bezahlt.  Es ist noch nicht entschieden, ob das Finanzministerium die Gelder selbst verwaltet, oder ob sie diese Aufgabe an Dritte weitergibt, erläuterte der Sprecher.  Außerdem sei auch über die Anlagestrategie noch nicht entschieden worden.

Unterdessen hat Niedersachsen bekannt gegeben, dass die Pläne einen Versorgungsfonds für Beamte einzurichten, weiter auf Eis liegen – und zwar „auf Grund der durch die Finanz- und Wirtschaftskrise hervorgerufenen und noch andauernden angespannten finanziellen Situation des Landes”.