Foundation | Welcome

Menu


Clifford Chance: Nachfrage nach geschlossenen Immobilienfonds könnte steigen

Die neue Anlageverordnung für Pensionskassen, die seit wenigen Wochen in Kraft ist, bestätigt die im vergangenen Jahr erweiterten Möglichkeiten, Immobilieninvestitionen zu tätigen.

„Immobilienfonds in der Immobilienquote mussten zuvor ein jederzeitiges Rückgaberecht aufweisen, jetzt darf auch in geschlossene Fonds investiert werden“, erläuterte Marco Simonis, Partner bei der Clifford Chance Deutschland LLP, beim Willis Towers Watson (WTW) Pensionskassentag.

Er hielt fest, dass sich bereits „mehr deutsche VAG-regulierte Anleger, so auch Pensionskassen, an Immobilienfonds beteiligen, die von internationalen Initiatoren aufgelegt wurden“.

Früher erfolgten solche Beteiligungen hauptsächlich in Fonds, die speziell für deutsche Anleger geschaffen worden waren. Allerdings müssen alle Fonds in Europa aufgelegt und durch voll lizenzierte Manager verwaltet sein, gab Simonis zu bedenken.

Unter der neuen Anlageverordnung sind auch Anlagen in halboffene Fonds, mit Rücknahmebeschränkungen möglich, erläuterte der Steuerberater und Rechtsanwalt weiter.

Bezüglich Beteiligungsinvestments erklärte Simonis, dass die Anlageverordnung vorsieht, dass es sich um Unternehmensbeteiligungen nach §261 KAGB handeln muss, die gegebenenfalls auch an Immobilien- oder Infrastrukturgesellschaften bestehen können.

Er erwartet hier eine „Anknüpfung an die bisherige Praxis“, z.B. kein Ausschluss von Investitionen im Segment erneuerbare Energien oder Immobilien, die nicht in die Immobilienquote fallen.

Insgesamt hofft Simonis auf „weitere Klärungen und eine Fortsetzung des Prozesses der moderaten Fortentwicklung durch das bevorstehende Rundschreiben 2016“.

Problematisch können laut Simonis Investitionen von Pensionskassen sein, wenn diese steuerrechtlich nachteilige Folgen haben können, wie etwa Beteiligungen an bestimmten Limited Partnerships.

Eine „Benachteiligung der Pensionskassen“ gebe es weiterhin bei Personengesellschaften, die (teilweise) gewerbliche Einkünfte haben.

Diese werden als steuerschädlich angesehen, während diese Einstufung für Versorgungswerke durch den Bundesfinanzhof bereits 2011 aufgehoben worden war.

„Nicht geklärt sind Investitionen in gewerblich infizierte Personengesellschaften, grundsätzlich zulässig sind jedoch vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften, die nur Einkünfte aus Vermietung etc. haben“, betonte Simonis.

Die Erweiterung der Investitionsmöglichkeiten für Pensionskassen kommt wahrscheinlich genau zur richtigen Zeit: Die Rating-Agentur Scope vermeldete vor ein paar Tagen, dass „offene Immobilienfonds rar werden“.

Aufgrund des hohen Zustroms an Neugeldern und dem damit verbundenen Anlagedruck nehmen einige Immobilienfonds in Deutschland kein Geld mehr an.

„Die drei Flaggschiff-Fonds der Volksbanken-Fondsgesellschaft Union Investment nehmen derzeit kein neues Geld mehr an, auch die Sparkassen-Fondsgesellschaft Deka hat ihre Zielmarke für neu anzulegendes Geld in ihren offenen Immobilienfonds für das laufende Jahr fast erreicht“, so Scope in einer Pressemitteilung.

„Das tut den Anbietern zwar weh, aber die Fondsmanager wissen derzeit einfach nicht wohin mit all dem Geld“, erklärte Sonja Knorr, Director Alternative Investments bei Scope Ratings.

Bereits per Ende Februar waren in offene Immobilienpublikumsfonds die in Deutschland zugelassen sind, 2,2 Mrd. Euro geflossen. Im Gesamtjahr 2014 waren es 3,9 Mrd. Euro, 2015 sogar 5,3 Mrd. Euro.

Im Juni wird Scope das aktualisierte Rating der Immobilienfonds veröffentlichen.