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DACH-Region: Änderungen in den Rentenversprechen

Systemdebatten in Deutschland, Österreich, Schweiz – auf sehr unterschiedlichem Niveau.

Obwohl sie alle sehr unterschiedliche Pensionssysteme haben, müssen alle drei deutschsprachigen Länder in Europa ihren Bürgern erklären, warum die Rentenversprechen vielleicht nicht den Erwartungen entsprechen.

Bei der diesjährigen IPE Conference 2016 in Berlin, erläuterten Vertreter der Pensionssysteme aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, der sogenannten DACH-Region, die aktuellen Reformdebatten in ihren Ländern.

Heribert Karch, Geschäftsführer der deutschen MetallRente und Obmann der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba), hielt fest, dass die derzeitige Rentenreformdebatte ein wichtiger Schritt in der deutschen Rentengeschichte ist: „Das ist die verbleibende Chance in einer schwierigen deutschen Szene in eine neue Welt einzutreten in der Betriebsrenten nicht mehr länger nur ein Benefit sind, den ein Arbeitgeber gewährt, sondern in der sie Teil einer integrierten Sozialpolitik sind.“

Der vorliegende Referentenentwurf der Regierung sieht vor, dass die Tarifparteien Pensionspläne in den Tarifverträgen vorsehen können, die ohne Garantien gestaltet sind.

„Das ist eine extrem gute Arbeit vom Sozialministerium. Die Tarifparteien können etwas regeln was die Arbeitgeber betrifft, nämlich den Wegfall der Subsidiärhaftung, und andererseits den Gewerkschaften mehr Einfluss auf das Thema geben.“

„Aber es müsse – was einige Personen in Deutschland nicht sehen wollen – ohne Garantien geschehen, um Pensionsplänen größere Investmentmöglichkeiten zu geben“, so Karch weiter.

Christian Böhm, Geschäftsführer der österreichischen APK Pensionskasse, erläuterte, dass niedrige Zinsen das Ansehen der kapitalgedeckten Vorsorge in Österreich weiter schwächen könnten: „Das derzeitige Zinsumfeld könnte den Schwung, den wir in Richtung 2. Säule hatten, wieder gefährden.“

Allerdings fügte er hinzu, es sei ein Faktum, dass die Ersatzrate aus der ersten Säule mit jeder Generation weiter sinkt und dass derzeit nur 25% der unselbständig erwerbstätigen österreichischen Bevölkerung in einer Pensionskasse anspart.

Darüber hinaus seien einige Beitragsniveaus zu niedrig, vor allem im öffentlichen Sektor, einem der wenigen, in denen Einzahlungen in eine Pensionskasse obligatorisch sind: „0,75% Beitragssatz ist ziemlich erbärmlich und nur Firmen, die eine Betriebspension als Wettbewerbsvorteil sehen, zahlen adäquate Beiträge.“

Dr. Ueli Mettler, Partner beim Schweizer Beraterhaus c-alm, erläuterte, dass die Schweizer eine Rente in der Höhe von 60% ihres Letztgehaltes aus der zweiten Säule erhalten und nur 20% aus der ersten Säule.

Obwohl fast alle Pensionskassen mittlerweile von einem „Beitragsprimat“ (DB) auf das „Leistungsprimat“ umgestellt haben, sei dieses aber kein reines DC-Modell, weil durch den Umwandlungssatz, der auf das angesparte Kapital angewendet wird, noch immer ein bestimmtes Leistungsniveau lebenslang garantiert werden muss.

Der neue Reformvorschlag im Paket „Altersvorsorge 2020“ sieht eine Senkung dieses Satzes von 6,8% auf 6% vor.

„Ich glaube über diesen Teil des Vorschlags wird es einen Konsens geben, sowie über die leichte Anhebung des Rentenantrittsalters auf 65 Jahre für Männer und Frauen“, so Mettler.

„Aber die wirkliche Debatte wird derzeit über die Kompensierung für diese Leistungskürzungen in der zweiten Säule geführt, und darüber ob es eine generelle Erhöhung der Renten aus der ersten Säule geben soll.“