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Deutsche Pensionseinrichtungen warnen vor Anwendung von Solvency II

Deutsche Pensionskassen sorgen sich, dass die Anwendung von Solvency II auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge zu einem deutlichen Anstieg der Eigenkapitalanforderungen führen würden. Das wiederum werde das System der bAV unattraktiv machen.

EU-Gebäude in Brüssel

Ulrich Clarenz, Risikomanager bei der Pensionskasse der Wacker Chemie, betont, dass die lange Laufzeit der Verpflichtungen einer Pensionskasse zur Folge habe, dass eine kleine Änderung im Rechnungszins oder in der Bewertung der Investitionen eine große Auswirkung auf die Eigenmittelanforderungen hat.

Der Aktuar berechnet, dass die Anwendung von Solvency II für Pensionskassen bedeuten würde, dass sie rund 30% ihrer Marktkapitalisierung – in manchen Fällen sogar 40% - in Eigenkapital halten müssten.

Derzeit belaufen sich die aus Solvency I abgeleiteten Eigenmittelanforderungen auf rund 5% der Deckungssumme.

Joachim Schwind, Vorsitzender der Hoechster Pensionskasse, bestätigt, dass ähnliche Berechnungen für seine Pensionskasse einen drei- bis vierfachen Anstieg der Eigenmittelanforderungen ergaben.

Clarenz fügt hinzu, dass die qualitativen Maßnahmen unter Solvency II in Deutschland durch MaRisk und andere Direktiven bereits größtenteils umgesetzt seien.

Er gibt auch zu bedenken, dass dieser Anstieg des Eigenmittelbedarfs sowie auch der zusätzliche Verwaltungsaufwand für dieses viel komplexere System zu Zusatzkosten für den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer führen wird.

Thomas Mann, Mitglied im Europaparlament für Deutschland, warnt zudem, dass die EU in ihrem Grünbuch zu Pensionen und Renten Solvency II als „einen guten Ansatzpunkt“ für neue Regulierungen zu Solvabilitätsbestimmungen von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge bezeichnet hat.

Er schätzt, dass die Anwendung von Solvency II in diesem Bereich zu einem Kostenanstieg von 30 bis 40% führen wird, was „das deutsche freiwillige System der betriebliche Altersvorsorge gefährde“.