Der Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV), welcher von der EIOPA für 2015 geplant ist, wird „genaueren Aufschluss darüber geben, mit welcher Methode die EIOPA die Höhe der Eigenkapitalanforderungen ermitteln will“, sagte Helmut Aden, Vorstand des Verbandes der Firmenpensionskassen (VFPK), gegenüber IPE.
Aden sagte „alle Anzeichen weisen darauf hin“, dass die EIOPA in Zukunft Eigenkapitalanforderungen für EbAV einführen will, hinterfragt jedoch die Sinnhaftigkeit von Stresstests im derzeitigen Marktumfeld: „Wir halten es für mehr als fragwürdig, von einem Marktwertansatz zu sprechen, wenn der Markt massiv durch die Politik manipuliert wird“.
<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Der VFPK-Obmann wiederholte seine Kritik und seine Sorge, dass das derzeitig künstlich geschaffene Niedrigzinsumfeld den Menschen, die für ihr Alter vorsorgen, „schweren Schaden“ zufügt, und dass sich Sparen dadurch eigentlich nicht mehr lohnt.
Er hielt außerdem fest, dass „insbesondere die Niedrigzinssituation den Aufwand für Rückstellungen in die Höhe“ treibe und dass diese das „Ergebnis politischer Entscheidungen“ sei, verursacht „durch Eingriffe der Zentralbanken“.
Ein Sprecher der EIOPA bestätigte gegenüber IPE, dass das „Hauptziel des Stresstests die Widerstandsfähigkeit von EbAV in nachteiligen Marktsituationen“ sei, wie etwa einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld.
Er erläuterte, dass die Stresstests eine „repräsentative Stichprobe“ aus EbAV in ganz Europa – sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte und Mischsysteme – umfassen werden.
Der EIOPA-Sprecher erläuterte, dass der Stresstest Teil der Aufgabe der Aufsichtsbehörde sei, „regelmäßige Stresstests bei EbAV und versicherungsförmigen Einrichtungen“ durchzuführen und dass es „keinen Zusammenhang mit der Überprüfung der IORP Direktive“ gebe, die für 2018 geplant ist.
Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) rief die EIOPA dazu auf, neue Stresstests und QIS „verantwortungsbewusst“ einzusetzen.
Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der aba, betonte, dass solche Überprüfungen für EbAV einen deutlichen Mehraufwand, sowohl zeitlich als auch finanziell bedeuten, und dass sie deshalb nur eingesetzt werden sollten, wenn daraus ein Erkenntnisgewinn zu erzielen sei.
„In der Vergangenheit hatte man immer wieder das Gefühl, dass derartige Tests oder QIS vorrangig einen erzieherischen Zweck haben sollten, daher wurden sie so gestaltet, dass möglichst drastische Ergebnisse erzielt werden“, so Stiefermann.
Er betonte auch die „große politische Bedeutung“ solcher Tests und rief EIOPA deshalb dazu auf, sie „höchst verantwortungsbewusst“ einzusetzen.
Schon im Vorfeld sollte seiner Ansicht ein bAV-Experte zur Erstellung hinzugezogen werden und er wiederholte die Forderung der aba nach einem eigenständigen Aufsichtsregime für EbAV in der EU unter Berücksichtigung nationaler Eigenheiten.
Aden betonte ebenfalls, dass ein einheitliches europäisches Aufsichtsregime keinen Sinn mache, da nur wenige EbAV grenzüberschreitend tätig sind, vor allem wegen der großen Unterschiede in der Konstruktion von EbAV und in den nationalen Gesetzgebungen.