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Deutsche Versorgungswerke wollen Ausnahmeregelung für Freie Berufe vor Gericht verteidigen

Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) will die Einbeziehung von Freien Berufen in eine Erwerbstätigenversicherung „notfalls vor Gericht“ bekämpfen.

Derzeit sind Angehörige von „verkammerten Freien Berufen“ in Deutschland nicht verpflichtet in das staatliche Rentensystem einzubezahlen.

Stattdessen sparen sie über die Versorgungswerke, von denen es über alle Bundesländer 89 für die verschiedensten Berufsgruppen gibt, für ihre Rente.

Nun überlegen insbesondere die Oppositionsparteien wie SPD und Bündnis 90/Die Grünen, diese Gruppen wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, etc. in eine obli- gatorisches Erwerbstätigenversicherung mit einzu- beziehen, um die Beiträge, die in das staatliche Rentensystem fließen zu erhöhen und um die „Solidarität im System zu erhöhen“, denn viele der Selbständigen verdienten relativ gut.

Hartmut Kilger, der geradde als Vorstandsvorsitzender der ABV wiedergewählt wurde, sagte, man werde „
notfalls gegen die Einbeziehung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen“.

Er betonte, dass die Versorgungswerke „keine Defizite“ haben „was die Solidarität im Sozialstaat angehe“, so sein Statement in einer Pressemitteilung.

Kilger hielt fest, dass die Versorgungswerke „das höhere Lebenserwartungsrisiko ihrer Mitglieder auf eigene Kosten“ tragen und „ohne Steuerzuschüsse wirtschaften“.

„Die Versorgungswerke sind nachhaltig finanziert und benötigen auch in Zukunft keine Zuschüsse vom Staat“, so der ABV-Vorsitzende.

Im April 2011, war Kilger dem langjährigen Vorsitzenden Ulrich Kirchhoff nachgefolgt, der aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten war. Kilger wurde nun wieder- gewählt, zu seinen Stellvertretern wurden Helke Stoll und Brigitte Ende bestellt.

Brigitte Ende folgt dabei auf Karl-August Beck, „der sich nach 28-jähriger Zugehörig- keit zum Vorstand, davon 20 Jahre als stellvertretender Vorsitzender, nicht mehr zur Wahl gestellt hatte“, so die ABV.