In einem Referendum hatte sich im vergangenen Jahr die Mehrheit der Schweizer für die sogenannte „Minder-Initiative“ zur Beschränkung von Manager-Vergütungen in Schweizer Unternehmen ausgesprochen.
<link http: www.institutional-investment.de content investor-news artikel external-link-new-window external link in new>In einem Gesetz, dass auf den Forderungen der Initiative basiert, wurde danach auch die Pflicht für Pensionskassen festgesetzt, sich bei Hauptversammlungen von Firmen, in die sie investiert sind, an den Abstimmungen zu beteiligen.
Als Folge dieses Gesetzes hat Ethos Pensionskassen nun dazu aufgerufen, genauer auf Vergütungsmodelle und Governance in Unternehmen zu achten und wird dies auch in den eigenen Abstimmungsrichtlinien tun.
„Die Stiftung wird keinesfalls prospektiv Vergütungspakete akzeptieren können, ohne die Einzelheiten der Mechanismen zwischen Vergütung und Leistung zu kennen“, so Ethos in einer Pressemitteilung.
Als Richtlinie legt Ethos fest, dass „bei hervorragenden Leistungen“ die Vergütung „das Dreifache des festen Gehalts nicht übersteigen“ soll, um „zu vermeiden, dass das Management übertriebene Risiken eingeht“.
Außerdem empfiehlt die Stiftung, bei der „Vergütung der Führungsinstanzen getrennte Abstimmungen über die festen und variablen Vergütungen durchzuführen“.
Desweiteren sollten Bonuszahlungen erst nach erzielter Performance zur Abstimmung kommen.
Bei Vergütungsausschüssen in Unternehmen verlangt Ethos, „dass eine Mehrheit der Ausschussmitglieder unabhängig ist und keine leitenden Positionen in anderen Unternehmen inne hat“.
Überhaupt werde man die Anwendung von Governance-Regelungen „sehr genau verfolgen“, wie etwas die maximale Anzahl von Mandaten, die Manager in diversen Aufsichtsräten innehaben können.
In der jüngsten Studie zum Finanzjahr 2012 über Manager-Vergütung bei den größten 100 Unternehmen, die in der Schweiz börsenotiert sind, stellte Ethos fest, dass das Vergütungslevel „sehr hoch geblieben ist, mit einem Durchschnitt von annähernd zwei Millionen Franken für ein Geschäftsleitungsmitglied“.
Ethos merkte auch an: „In vielen Unternehmen ist die Transparenz der Zuteilungsmechanismen für die Vergütungen noch immer ungenügend“ und „die Struktur der Vergütungssysteme deckt sich häufig nicht mit der empfohlenen Best Practice“.