Foundation | Welcome

Menu


Europäische Kommision: EbAV II-Richtlinie Ende 2013 oder Anfang 2014

Die überarbeitete EbAV-Richtlinie könnte erst im Januar nächsten Jahres veröffentlicht werden und sie wird nicht vom derzeitigen Parlament behandelt werden. Dies bestätigte Klaus Wiedner, Head of Unit Insurance and Pensions, DG Internal Market & Services bei der Europäischen Kommission jüngst auf einer Konferenz.

„Der Plan ist noch immer, einen Vorschlag Ende dieses Jahres oder zu Beginn des nächsten Jahres zu veröffentlichen“, sagte Wiedner in einer Diskussionsrunde bei der diesjährigen EIOPA-Konferenz in Frankfurt.

Er fügte hinzu, dass es „geradezu unmöglich“ ist, eine überarbeitete Richtlinie noch durch das jetzige Parlament zu bringen, deshalb wird sie vom neuen EU-Parlament nach den Wahlen behandelt.

In seiner Abschlussrede bei der EIOPA-Konferenz nannte EU-Kommissar Michel Barnier auch keinen Zeitplan für die überarbeitete EbAV-Richtlinie.

Allerdings betonte er erneut, dass sie „keine Solvenz-Regeln beinhalten wird – das möchte ich ganz klar betonen“ und dass sie sich mit der „Governance und Transparenz von EbAV“ beschäftigen wird.

„Neben dem Versuch, Probleme im grenzüberschreitenden Bereich zu lösen, wollen wir ein Regelwerk schaffen, in dem EbAV wachsen können – vor allem in jenen Mitgliedsstaaten in denen sie bisher noch kaum bestehen“, erläuterte Barnier.

Er sagte weiter, dass Mitgliedstaaten, die „bereits einen gut entwickelten EbAV-Sektor mit einem hohen Transparenz-Standard haben, von dem Vorschlag nicht wirklich betroffen sein sollten“.

Im Gespräch mit IPE bestätigte Wiedner Gerüchte, dass der derzeitige Vorschlag vom Impact Assessment Board (IAB), ein Beratergremium der Kommission, abgelehnt wurde.

Er nannte keine Details, welche Teile konkret kritisiert wurden, betonte jedoch, dass das IAB nur eine beratende Rolle innehabe und kein Vetorecht.

„Also werden wir sehen, welche der Kommentare wir berücksichtigen – letztendlich bleibt es eine politische Entscheidung“, sagte Wiedner gegenüber IPE nach der Podiumsdiskussion.

Er erläuterte, die Kommission diskutiere noch, was unter der Richtlinie fallen solle, also in welchen Bereichen vielleicht mehr gemacht werden müsse und wo vielleicht schon zu viel gemacht wurde.

Wieder hielt fest, dass die derzeitige EbAV-Richtlinie aus verschiedenen Gründen überarbeitet werden müsse, so zum Beispiel den bestehenden Trend weg von Defined Benefit (DB) hin zu Defined Contribution (DC) Plänen.

Außerdem habe sie nicht zu einem Ausbau des grenzüberschreitenden Geschäftes der EbAV geführt, da „die derzeitige Richtlinie Hindernisse beinhalte“.

Als Beispiel nannte Wiedner die Anforderung bei „grenzüberschreitendem Geschäft immer voll ausfinanziert“ zu sein.

Außerdem müsse die Frage der Transparenz gelöst werden, da klar strukturierte und die richtige Information an die Kunden weitergeleitet werden müsse.

Wiedner beruhigte die EbAV-Industrie, dass die Kommission nicht vorhabe, „was wir für Solvency II erarbeitet haben zu kopieren – wir wissen, dass EbAV anders sind“.

„Wir wollen die Standards, die in der derzeitigen Richtlinie enthalten sind, anheben – sie an die aktuelle Situation anpassen“, so Wiedner weiter.

In einer anderen Diskussionsrunde hatte Ralf Jacob, Head of Unit Social Protection bei der Kommission, angekündigt, dass seine Abteilung die Portability-Richtlinie „vor den Parlamentswahlen im Mai beschlossen haben möchte“. Danach werde es eine drei- bis vierjährige Übergangsperiode geben.