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Europäische Kommission beauftragt EZB mit IORP II Studie

Die Europäische Kommission hat die Europäische Zentralbank (EZB) und das Joint Research Centre der Kommission im italienischen Ispra beauftragt, eine Studie zu den Auswirkungen einer überarbeiteten Richtlinie für die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV/IORP) zu verfassen.

Dabei sollen die möglichen Auswirkungen der Richtlinie auf die Finanzmärkte sowie die EbAV selbst untersucht werden.

Quellen, die mit den Vorgängen in Brüssel vertraut sind, haben gegenüber IPE erklärt, dass die Europäische Kommission zwei unabhängige Studien zur ersten Säule der überarbeiteten EbAV-Richtlinie in Auftrag gegeben hat. Dies kurz nachdem sie die technischen Spezifikationen zum Start der Quantitative Impact Study (QIS) von der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) erhalten hatte.

Laut den Quellen hat die Kommission die EZB beauftragt, eine tiefgehende Analyse der Auswirkungen zu machen, die die Eigenmittelanforderungen für EbAV auf den Finanzmarkt generell haben könnten.

Eine der beiden Quellen sagte: „Ich weiß, dass die Europäische Kommission die EZB damit beauftragt hat zu untersuchen, wie und ob die Einführung einer risikobasierten Aufsicht die Asset Allokation der EbAV beeinflussen könnte.“

„Nicht viele wissen davon, aber das Ergebnis könnte sehr interessant sein.“

Die Kommission hat außerdem das Joint Research Centre in Italien beauftragt, eine zweite Studie parallel zu verfassen, zu den möglichen Auswirkungen der ersten Säule auf die EbAV selbst.

Eine der beiden Quellen sagte gegenüber IPE, dass es noch unsicher sei, ob die Kommission mit den Studien weitermachen will nachdem sie im vergangenen Monat beschlossen hatte die Einführung der ersten Säule der überarbeiteten Richtlinie zu verschieben.

Allerdings hatte Binnenmarktkommissar Michel Barnier in seiner Ankündigung betont, dass die Eigenkapitalanforderungen für EbAV nur vorübergehend fallen gelassen worden seien.

„Ich habe beschlossen, zunächst einen Gesetzesvorschlag zur Governance, Transparenz und Reportinganforderungen für EbAV im Herbst 2013 einzubringen“, hatte Barnier im Mai angekündigt. „Dieser Vorschlag wird das Thema Solvabilitätsanforderungen für EbAV nicht beinhalten. Dies bleibt vorerst ein nicht abgeschlossenes Thema.“

Die Situation könnte seiner Aussage nach neu bewertet werden, wenn mehr Daten hierzu vorliegen.Er verwies auch auf die vorläufigen Ergebnisse, die EIOPA zur ersten Studie zu den Auswirkungen der überarbeiteten EbAV-Richtlinie übersandt hatte: „EIOPA hat gerade eine Studie über die Solvabilität einzelner Pensionsfonds durchgeführt, aus der hervorgeht, dass wir mehr Informationen brauchen, bevor wir eine Entscheidung zu irgendeiner europaweiten Initiative betreffend die Solvabilität von EbAV fällen“, so Barnier weiter.

Weder die Europäische Kommission noch die EZB waren bis zur Veröffentlichung dieses Artikels für ein Statement erreichbar und das Joint Research Institute wollte die Informationen nicht kommentieren.