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Faros Konferenz: Funkstille über neue Tarifpläne aber Diskussionen im Hintergrund

Bislang gibt es noch keine konkreten Verhandlungspläne der Tarifparteien zum Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Bei den derzeit laufenden Tarifverhandlungen wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das mit 2018 in Kraft tritt, noch nicht öffentlich diskutiert.

„Sie können sicher sein, da wird nicht geschlafen, sondern viel überlegt. Das ‚Window of Opportunity’ wird von allen Tarifparteien gesehen“, sagte Heribert Karch, Geschäftsführer der MetallRente und Vorsitzender des Branchenverbandes aba.

Beim Faros Institutional Investors Forum im Rahmen der EuroFinance Week in Frankfurt hielt er fest, dass viele der Punkte, die derzeit bei den Tarifparteien auf der Agenda stehen, schon teilweise zwei Jahre auf Verhandlungen warten.

Außerdem seien die neuen Tarifpläne ohne Garantien, die unter dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) möglich werden, etwas völlig neues für die Tarifparteien.

„Man bleibt in Deckung und ist vorsichtig, und trotzdem wird hinten gedacht und auch mal diskutiert“, so Karch.

Das wurde auch von Ulrich Mix, Geschäftsführer der Deutche Pensions Group, bestätigt: „Man wartet erstmals, was man da vorfinden wird.“

Eine weitere Hürde sei der Umstand, dass die neuen Tarifpläne nur für Unternehmen mit Tarifbindung gelten. Einige der neuen Bestimmungen, wie z.B. Zuschüsse für betriebliche Altersvorsorge (bAV) in kleineren Unternehmen oder auch für Geringverdiener, kann auch außerhalb von Tarifvereinbarungen in Anspruch genommen werden.

Allerdings gab Mix hier zu bedenken: „Ich hatte häufig das Gefühl, dass Unternehmen, die noch nichts machen, Angst haben, dass sie in den Tarifbindung hineinrutschen. Und ein paar glauben auch noch nicht daran, dass es wirklich Pay-And-Forget ist; der Glaube an Enthaftung fehlt noch.“

Die deutsche Bundesregierung hofft, dass die neuen Tarifpläne, die von den Tarifpartnern gemeinsam gestaltet werden müssen, einen Modelleffekt haben werden, der zu einer höheren Verbreitung der bAV führen wird.

Allerdings zeigte sich Silke Stremlau, die bei den Hannoverschen Kassen für Nachhaltigkeit und Unternehmensentwicklung zuständig ist, bei der Faros-Konferenz dazu skeptisch. Ihrer Vorsorgeeinrichtung gehören vor allem Lehrkräfte von Freien Schulen, Waldorfschulen etc. an, also Einrichtungen ohne Tarifbindung.

„Wir erhoffen uns Impulse von dem Gesetz weil es Anreize enthält, um die bAV attraktiver zu machen. Wir sehen aber bei unseren Mitgliedern eine sehr abwartende Haltung. Wir sehen das Moment nicht, dass sie z.B. Arbeitgeberzuschüsse einfordern und auch noch selbst draufpacken wollen.“

Eine Bestimmung des BRSG sieht vor, dass Arbeitgeber, die sich durch Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen, diese Ersparnisse in bAV-Pläne einzahlen müssen.

Karch betonte, dass die Tarifparteien ein starkes bAV-Modell schaffen müssen, das Beitragszahlen für alle Arbeitnehmer garantiert.

„Sie sind sich auch bewusst, dass sie eine Investmentstrategie entwickeln müssen, aber derzeit ist man noch abwartend.“

Die Frage bleibt, welcher Industriezweig der erste sein wird, der unter dem neuen BRSG einen Tarifplan aufsetzt – egal ob über eine bestehende Vorsorgeeinrichtung oder ein neues Vehikel.