Foundation | Welcome

Menu


Garantielose Pensionszusagen kommen

Der Referentenentwurf für das „Betriebsrentenstärkungsgesetz” enthält Opting-Out-Modelle, Zuschüsse für Geringverdiener und weniger Verpflichtungen für Arbeitgeber.

Der lang erwartete „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“, oder kurz „Betriebsrentenstärkungsgesetz“, <link http: www.sozialpolitik-portal.de uploads sopo pdf>wurde nun auf der Plattform des Arbeitgeber-Sozialrechtsexperten Johann Steffen veröffentlicht.

Seit ein paar Monaten wurden nun von Experten diverse Teile der Reformpläne der Regierung besprochen, die an die Öffentlichkeit gedrungen sind (<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Vgl. unseren Artikel vom 20. Oktober).

Mit dem Gesetz will die Regierung die Grundlage für neue Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) schaffen, die von Tarifparteien ins Leben gerufen werden.

Diese sollen flexiblere Rentenversprechen geben können.

<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Studien, die von der Regierung in Auftrag gegeben worden waren, hatten gezeigt, dass viele Arbeitgeber vor der Einrichtung eine bAV wegen der langfristigen Verpflichtungen zurückscheuen.

Die Einführung von „reinen Beitragszusagen“, wie sie im Referentenentwurf vorgeschlagen werden, soll Arbeitgebern „nunmehr im Hinblick auf den angestrebten weiteren Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung vollständige Kosten- und Planungssicherheit“ geben.

In der Diskussion vor Veröffentlichung des Entwurfs war öfter der Ausdruck „Defined Ambition“ oder „Zielrente“ gefallen.

Allerdings spricht der Referentenentwurf jetzt ausschließlich von „reiner Beitragszusage“, also im Prinzip einer „Defined Contribution“-Lösung.

Bei einer Veranstaltung in Wien vor wenigen Wochen hatte aba-Vorstand Heribert Karch kritische Worte zu diesem Modell gefunden: „Wir brauchen in Deutschland keine ‚Defined Contribution’-Systeme, die die Menschen ohnehin nicht wollen, wenn wir ‚Defined Ambition“, oder – wie wir es nennen – ‚Zielrente’ haben.“

Generell sieht er aber auch die Notwendigkeit die derzeit sehr rigiden Garantien in der deutschen bAV weicher zu gestalten: „Es wird noch eine Menge Debatten erfordern, aber es ist klar, dass wir bei den Rentenversprechen mehr Flexibilität brauchen.“

Laut Karch besteht diese Notwendigkeit auch auf Grund des derzeitigen Marktumfelds: „In dieser Niedrigzinsphase muss man in Assets hinein gehen, die wir früher riskante Assets genannt haben. Um das zu tun, muss man die Möglichkeit haben, die langen Anlagezeiträume zu nutzen, über die man ohne weiteres Krisen und Drawdowns verdaut. Deshalb müssen wir Rentenversprechen umformulieren und anstatt harter Garantien weichere einführen. Damit verliert es nicht den Charakter des Versprechens.“

Im Referentenentwurf argumentiert die Regierung, dass die Einführung von reinen Beitragszusagen „nachhaltig die Rolle der Sozialpartner in der bAV stärken“ wird: „Wenn die Sozialpartner künftig vereinbaren, dass Betriebsrentenzusagen in der Form reiner Beitragszusagen erfolgen, müssen sie sich an der Durchführung und Steuerung dieser Betriebsrenten beteiligen.“

Die Tarifpläne können entweder über bestehende Einrichtungen (Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen) abgewickelt werden, oder in neuen EbAV, die von den Tarifparteien aufgesetzt werden.

Gemeinsam mit dem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ müssen auch andere Teile der Legislatur rund um die bAV angepasst werden.

Unter anderem will die Regierung Rechtssicherheit für die Einführung von Opting-Out-Modellen schaffen, die derzeit nur in rechtlichen Grauzonen möglich sind.

Die Regierung hält im Referentenentwurf auch fest, dass eine Verbreitung der bAV „auch mit einem gesetzlich obligatorischen Betriebsrentensystem zu erreichen ist“ oder mit einem verpflichtenden Opting-Out-System.

„Solche Systeme weisen aber eine höhere Eingriffsintensität für Arbeitgeber wie Beschäftigte auf. Deshalb sollen vordringlich die Möglichkeiten für einen weiteren freiwilligen Ausbau der betrieblichen Altersversorgung ausgeschöpft werden“, so die Regierung.

Neben der Flexibilisierung der Rentenversprechen, will die Regierung auch verschiedene Fördermöglichkeiten für Geringverdiener einführen.

Außerdem soll der Rahmen für steuerbegünstigte Beitragszahlungen durch Arbeitgeber „vereinfacht und optimiert“ werden.

Im Fall des §3 Absatz 63 Einkommenssteuergesetz heißt dies konkret eine Anhebung von 4% auf dann 7%.

Wenn der Entwurf von allen Beteiligten und dem Parlament rechtzeitig angenommen wird, soll das Gesetz per 2018 in Kraft treten.

Karch hatte bei der Konferenz in Wien angemerkt: „Ich bin überzeugt, dass die Reform der Betriebsrente vor den Wahlen im nächsten Herbst abgeschlossen ist, weil sie ein Prestigeprojekt der Rentenpolitik geworden ist.“