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Großbritannien auch nach „Brexit“ noch Teil von grenzüberschreitenden EbaV

Debatte zu grenzüberschreitenden Vorsorgeeinrichtungen in Wien.

Auch nach einem „Brexit“ wird Großbritannien weiter in Pläne zur Schaffung von grenzüberschreitenden Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) miteinbezogen werden – dies war der Tenor der meisten Redner bei einer Konferenz zum Thema „Cross-border Pensions“ in Wien.

„Alle Alternativen für Großbritannien zu einer EU-Mitgliedschaft werden und müssen Personen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit enthalten – deshalb ist grenzüberschreitende Vorsorge noch immer ein wichtiges Thema“, erklärte dabei Othmar Karas, österreichischer Abgeordneter im Europäischen Parlament.

„Wir brauchen europäische Pensionsfonds, nicht nur eine EU-Pensionsfondsrichtlinie, weil wir europaweite Anbieter in diesem Bereich brauchen, wo ein gemeinsamer Binnenmarkt sehr wichtig ist“. so Karas weiter.

Im Gespräch mit IPE nach der Konferenz bestätigte Paul Jankowitsch, Gründungsmitglied des RESAVER-Konsortiums, dass der pan-Europäische Pensionsfonds für Wissenschaflter auch Nicht-EU-Mitglieder beinhalten wird: „Wir haben britische Mitglieder im Konsortium, die – soweit wir wissen – weiterhin die Nutzung von RESAVER vorbereiten.“

Er sagte weiter, dass „die europäische Forschungsregion ziemlich sicher weiterhin über die EU-Grenzen hinausgehen wird“.

RESAVER, der Rechtsträger der EbAV startet offiziell am 14. Juli in Brüssel und die „Vorbereitungen zur Übertragung der ersten Beiträge laufen gut“, so Jankowitsch.

Bruno Gabellieri, Präsident der europäischen Vereinigung paritätisch besetzter Organisationen (AEIP), würde RESAVER gerne als Modell verwenden: „Es gibt einige Branchen in Europa, wo man die RESAVER-Idee anwenden könnte.“

Und er zeigte sich überzeugt, dass sich die Verhandlungsdynamik zu grenzüberschreitenden Lösungen in der EU nach dem Brexit ändern wird: „Vielleicht werden diese Themen nun leichter zu verhandeln sein.“

Aber bei der Konferenz, die vom Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission veranstaltet worden war, wurden auch kritische Stimmen zu grenzüberschreitenden EbAV laut.

Michael Reiner von der Universität Wien und früher Mitarbeiter der österreichischen Aufsichtsbehörde FMA „warnte vor der Vergemeinschaftung von Pensionsplänen, weil eine pan-europäische Versorgungseinrichtung weder Sinn macht noch rechtlich möglich ist“.

Als Rechtsexperte wies er darauf hin, dass „laut Art. 153 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (TFEU) es dem europäischen Gesetzgeber weder erlaubt ist, die Finanzierung noch die grundlegende Gestaltung der nationalen Rentensysteme zu regulieren“.

Außerdem befürchtet er ein „Monopol, wenn es einen einzigen europäischen Anbieter gibt“ und warnt, dass es somit einen weiteren Finanzdienstleister geben würde, der „too big to fail“ sei.

Aber Francesco Briganti, CEO und Gründer des Employee Benefits and Welfare Institute (EBWI), der seine Doktorarbeit grenzüberschreitenden Pensionsplänen gewidmet hat, hielt fest: „Ein gemeinschaftlicher europäischer Pensionsfonds ist rechtlich möglich, der politische Wille ist eine andere Frage.“

Er erläuterte, dass ein solches Projekt als „erweiterte Kooperation“ innerhalb der EU gestartet werden könnte. Dazu bräuchte es mindestens neun Länder, z.B. „westeuropäische Länder mit einer ähnlichen Herangehensweise an die Vorsorgethematik was Arbeitgeberbeiträge und die Einbeziehung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern betrifft“.

Er fügte hinzu, dass „schon vorher klar war, dass Großbritannien an einem solchen Projekt nicht teilgenommen hätte, wegen seiner bisherigen Zurückhaltung bei allen EU-politischen Themen, die den sozialen Sektor betreffen“.

In der Steuerfrage würde Briganti ein TEE-System vorschlagen, weil die „Steuereinnahmen von den Staaten, wo die Firmen und Arbeitnehmer angesiedelt sind, gleich eingenommen werden“. Deshalb würde „eine spätere Awanderung von Arbeitnehmern in andere Mitgliedstaaten nationale Steuersysteme, wo die Arbeitsleistung vollbracht wurde, nicht frustrieren“.

Aber Reiner betonte, dass „Steueranreize auch nationale Angelegenheit bleiben sollten, weil sie an die Rentenpolitik und die Ausformung der Pensionspläne des jeweiligen Mitgliedsstaates gekoppelt sind“.