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HEADLINE: Deutsche Regierung will mehr Flexibilität in Pensionsfonds zu bringen

Ein neuer Vorschlag würde Mindestleistungen reduzieren und Auszahlungen volatiler machen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einem Brief an Vertreter der bAV-Branche mehr Flexibilität für die Auszahlungsphase bei Pensionsfonds vorgeschlagen.

Ein weiterer Vorschlag würde es Arbeitnehmern erlauben, im Insolvenzfall aus der Absicherung durch den PSV individuell hinauszuoptieren.

Derzeit muss eine Beitragszusage mit Mindestleistung in einem Pensionsfonds in der Auszahlungsphase durch eine Rückdeckungsversicherung garantiert werden.

Das bedeutet, dass derzeit Pensionsfonds kaum für die Durchführung dieser Pensionspläne herangezogen werden, sondern eher als Finanzierungsinstrumente für Rentenbezüge.

Der neue Vorschlag des BMAS zielt darauf ab, das zu ändern und auch für Beitragszusagen mit Mindestleistung die Anwendung eines Rechnungszinses von 0% in der Auszahlungsphase zu erlauben.

Nur wenn die Rentenzahlungen unter diesen Mindestwert fallen, wird die Nachschusspflicht des Arbeitgebers wirksam.

„Wie in dem Gesetzesentwurf dargestellt, könnte das Pensionsfonds wirklich helfen, die Effizienz und die Chancen der Asset Allokation zu steigern und damit auch die Chancen auf eine höhere Rente für Berechtigte“, erklärte dazu Thomas Jasper, Leiter des Bereiches betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei Towers Watson in Deutschland.

Das neue Gesetz würde es Pensionsfonds erlauben, die regulatorischen Freiräume der Vermögensveranlagung voll auszunutzen, die sie derzeit nur auf das Vermögen aktiver Mitglieder anwenden können.

„Das ist auch eine Chance für Arbeitgeber, den Pensionsfonds zu erlauben, höhere Erträge anzustreben ohne das Risiko der Nachschusspflicht zu erhöhen“, so Stephan Hebel, Mitarbeiter in der bAV-Abteilung bei Mercer in Deutschland.

Er fügte hinzu, dass der Vorschlag eine „sinnvolle Weiterentwicklung des Pensionsfonds“ sei, der derzeit durch die Regulierung in seiner Entwicklung behindert werde.

Jasper zeigte sich auch überzeugt, dass die Änderungen ein „wichtiger Schritt hin zur Erhöhung der Attraktivität der Pensionsfonds“ sein werden.

Eine andere bAV-Expertin wollte persönlich nicht genannt werden, bevor die Konsultationsphase zum neuen Gesetzesentwurf am 10. September endet. Sie hielt aber fest, dass die Änderungen nur die aufsichtsrechtlichen, nicht aber die arbeitsrechtlichen Bestimmungen betreffen: „Volatile Rentenzahlungen sind in Deutschland sehr ungewöhnlich“, betonte sie.

Auf der anderen Seite sagte sie, dass die neuen Bestimmungen es Pensionsfonds erlauben werden, ein gemeinsames Portfolio sowohl für aktive Mitglieder als auch für jene in Rente zu haben.

Dies könne helfen Kosten zu sparen, auch deshalb weil der Anbieter für die Auszahlungsphase keine Rückdeckungsversicherung mehr bezahlen muss.

Bei Mercer sieht Hebel den Vorschlag als Teil der Vorbereitungen für die möglichen neuen Tarifpläne, die von Arbeitsministerin Andrea Nahles Anfang des Jahres vorgeschlagen worden waren.

<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Sie will den Tarifparteien erlauben, Pensionsfonds oder Pensionskassen als Sammelinstrumente einzurichten und die Garantien auf ein Minimum herunterzufahren.

Der zweite Teil des BMAS-Vorschlags würde es Arbeitnehmern erlauben, sich im Insolvenzfall individuell gegen eine Übertragung ihrer Rückdeckungsversicherung auf den PSV zu entscheiden.

„Das macht Sinn, wenn die Rentenhöhe bereits vollständig durch die Rückdeckungsversicherung abgedeckt ist und vielleicht sogar, wie in einigen alten Verträgen, mit einem Rechnungszins von bis zu 4%“, erläuterte Hebel.

Es würde auch den PSV erleichtern, weil die Verwaltungskosten und der Verwaltungsaufwand für eine Vertragsübernahme sinken.

Alle Experten hielten unisono fest, dass bislang nicht absehbar ist, wann über die Gesetzesänderungen entschieden wird.

Einige Analysten können sich vorstellen, dass die Änderungen an die notwendigen Anpassungen durch die Mobilitätsrichtlinie, die für Herbst anberaumt sind, angeschlossen werden.