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HEADLINE: Investmentsteuerreform-Entwurf schreckt Pensionsindustrie auf

Der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums zur Investmentsteuer-Reform könnte der bAV schaden, so der Tenor aus dem Finanzsektor.

In den Augen vieler Repräsentanten aus der deutschen Pensions- und Investment-Branche schüttet das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit seinem Referentenentwurf zur Änderung des Investmentsteuergesetzes buchstäblich das Kind mit dem Bade aus.

<link http: www.bundesfinanzministerium.de content de standardartikel themen steuern steuerarten investmentsteuer>Auf Grund von Befürchtungen, dass das geltende Steuerrecht nicht vollkommen europarechtskonform sein könnte, hat das BMF einen Entwurf veröffentlicht (InvStRefG-E), der Branchenvertreter aufgeschreckt hat.

Die Neuregulierung sieht vor, dass Steuern auf Publikumsfondsebene eingeführt werden könnten, während bislang Fondsinvestitionen so besteuert wurden, als ob es sich um Direktinvestitionen handeln würde.

Im Gegenzug sollen einige Gewinne aus Veräußerungen von Fondsanteilen steuerbefreit werden, aber laut den Vertretern aus dem Bereich Versicherungen, Vermögensverwalter und Arbeitgeber (BDA, BDI, GDV, BGA, ZDH, HDE, DIHK und BVI) gleicht das nicht die Belastungen der neuen Steuern aus.

Die Verbände zeigten sich besonders besorgt über Investitionen von Vorsorgeeinrichtungen in Publikumsfonds, weil es zu einer Doppelbesteuerung kommen könnte.

Sie haben dabei ein konkretes Beispiel im Auge: „Nach dem neuen Konzept der Investmentbesteuerung kommt es, wenn ein Pensionsfonds in einen Publikumsfonds investiert, bereits auf Ebene des Investmentfonds zu einer Besteuerung von inländischen Dividenden und Immobilienerträgen.“ Diese Steuerbelastung „verringert den Vermögenszuwachs und geht damit zu Lasten der Begünstigten“, so die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme.

In dem Beispiel würde es auch zu einer „verfehlten Doppelbesteuerung“ von inländischen Dividenden und Immobilienerträgen kommen, weil diese im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung beim Rentenempfänger besteuert werden.

„Eine solche doppelte Besteuerung mindert nicht nur ungerechtfertigt die Rendite kapitalgedeckter Vorsorge, sondern ist zudem auch verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft“, so die Verbände.

Die Besteuerung von Immobilienerträgen ist auch einer der Hauptkritikpunkte, welchen die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge aba, der Verband der Versorgungswerke ABV und die Vereinigung der kirchlichen und kommunalen Versorgungs- und Zusatzkassen AKA in einer gemeinsamen Stellungnahme geäußert haben.

Sie warnten davor, dass einige Vorschläge des BMF noch offen lassen, ob es weitere Steuern für Immobilienerträge für institutionelle Investoren auch auf Ebene der Spezialfonds geben könnte.

Sie hielten außerdem fest, dass die neue Steuer auf Fondsebene zusammen mit der nachgelagerten Besteuerung „zu einer Schlechterstellung im Vergleich zum geltenden Recht und zur Direktanlage“ führt.