Foundation | Welcome

Menu


HEADLINE: Mindestzins bei Schweizer Pensionskassen sinkt weiter

Pensionskommission für die zweite Säule schlägt einen Zins in Höhe von 1,25% für 2016 vor.

Ab Januar 2016 wird der Mindestzins, den die Schweizer Pensionskassen ihren Mitgliedern garantieren müssen, voraussichtlich nur noch bei 1,25% liegen.

Die BVG-Kommission, die für die Anpassung einiger technischer Parameter in der zweiten Säule verantwortlich ist, hat diese Absenkung von derzeit 1,75% vorgeschlagen.

Bislang ist die Regierung den Vorschlägen der Expertenkommission immer gefolgt.

In einer Pressemitteilung wurde festgehalten, dass bei der finalen Abstimmung innerhalb der Kommission die Mehrheit für 1,25% eingetreten sei und gegen eine noch radikalere Kürzung auf 1%.

Der Mindestzins, der auf das obligatorische Sparkapital aktiver Versicherter angewendet werden muss, basiert auf den Erträgen, die aus Schweizer Staatsanleihen generiert werden können.

Je nachdem welche Periode man in diesem Jahr heranzieht, kann also 1,25% ein Höchstzins bzw. ein real erzielbarer Wert sein.

Das ist jedoch nur der Mindestzins, der auf das obligatorische Sparkapital angewendet werden muss, jede Pensionskasse kann einen höheren Zins auszahlen.

Vergangenes Jahr lag der tatsächlich ausgezahlte Zins durchschnittlich bei 2,3% und damit höher als die 2% im Jahr 2013 und die knapp unter 2% im Jahr 2012. Demgegenüber ist der gesetzliche Mindestzins über die letzten Jahre kontinuierlich gefallen.

<link http: www.ppcmetrics.ch files publications>Eine neue Studie von PPCmetrics hierzu zeigt, dass knapp über die Hälfte aller Pensionskassen, die sich das Unternehmen angesehen hat, einen Zins zwischen 1,5% und 2% ausgezahlt haben.

Bei einem Viertel lag der Zins über 2,5% und nur bei rund 7% lag er unter 1,5%.

Die Studie der Schweizer Beraterfirma basiert auf den Bilanzen von 260 Pensionskassen mit einem Gesamtvermögen von 565 Mrd. CHF, davon rund 200 Mrd. CHF in öffentlich-rechtlichen Pensionskassen.

Im Gegensatz zu anderen Statistiken über technische Parameter in Schweizer Pensionskassen beruht die PPCmetrics-Untersuchung nicht auf Befragungen sondern nur auf vorgelegten Zahlen. Die Beraterfirma argumentiert, dass die Zahlen so vergleichbarer sind.

Laut den Untersuchungen ist der „technische Zins“, also der Rechnungszins, der angewendet wird, über die letzten Jahre weniger gesunken als die aus Anleihen zu erzielende Rendite, vor allem in öffentlich-rechtlichen Pensionskassen.

Das heißt, dass der risikotragende Deckungsgrad, eine von PPCmetrics definierte Kennzahl, von knapp über 101% im Jahr 2013 auf 99,7% im vergangenen Jahr gesunken ist – für dasselbe Universum an Pensionskassen.