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Hewitt-Studie: Nur 40% der Schweizer Pensionskassen haben ihre Anlagestrategie geändert

Die meisten der Schweizer Pensionskassen in Unterdeckung haben sich für eine Minder- oder Nullverzinsung im kommenden Jahr entschieden, aber nur 40% haben ihre Anlagestrategie überprüft, stellte Hewitt fest.

Laut dem „Pension Fund Survey“ hatten sich per Ende vergangenen Jahres 67% der 168 teilnehmenden Pensionskassen in Unterdeckung befunden, nur rund 20% jedoch wiesen einen Deckungsgrad von weniger als 90% auf.

58% der Pensionskassen in Unterdeckung gaben bei der Aufsichtsbehörde an, dass die zukünftige Rendite ausreichen werde, um innerhalb von fünf bis sieben Jahren wieder voll ausfinanziert zu sein. Diese Kassen hätten rein rechtlich keine Sanierungsmaßnahmen ergreifen müssen, einige taten es aber trotzdem.

Am häufigsten wurde als Sanierungsmaßnahme die Minder- oder Nullverzinsung der Altersguthaben oberhalb des BVG-Mindestsatzes gewählt.  Auf dem zweiten Platz, aber nur von 40% gewählt, war die Überprüfung der Anlagestrategie.

„Dies erstaunt, da die Verschlechterung des Deckungsgrades bei sämtlichen Kassen zu einer reduzierten Anlagerisikofähigkeit geführt haben dürfte. Offensichtlich waren die meisten paritätischen Führungsorgane der Meinung, dass sie vor der Finanzkrise eine langfristig orientierte Anlagestrategie gewählt haben und diese aufgrund der wirtschaftlichen Verschlechterung nicht anpassen mussten,“ stellte Hewitt fest.

In 40% der Fälle tragen die Arbeitgeber entweder mit einer direkten Finanzspritze oder durch Verzicht auf den Zugriff auf gewisse Arbeitgeberreserven in der Pensionskasse zur Sanierung des Versorgungswerkes bei. Nur 21% der Kassen in Unterdeckung erheben zusätzliche Sanierungsbeiträge.

In der Umfrage beschäftigte sich Hewitt auch mit anderen Themen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz, so etwa dem anhaltenden Trend von leistungs- zu  beitragsorientierten Systemen.

Weiterhin strich die Beraterfirma heraus, dass die Anzahl jener Versorgungswerke, die ihren Versicherten eine Auswahl an Anlagestrategien bietet, seit 2007, als die Umfrage das letzte Mal durchgeführt wurde, von 8% auf 1% drastisch zurückgegangen ist.

„Der Grund für diese markante Reduktion ist die strikte Auflage, dass die Mindestfreizügigkeitsleistungen beim Austritt mindestens die eingebrachten Leistungen samt Zinsen sowie die vom Versicherten während der Beitragsdauer geleisteten Beiträge plus einem altersabhängigen Zuschlag von maximal 100% (Art. 17 Abs. 1 FZG) umfassen muss. Diese Klausel stellt de facto eine Kapitalschutzgarantie für die Versicherten dar, da eine negative Anlagerendite nicht oder lediglich teilweise auf die Versicherten übertragen werden kann,“ erläuterte Hewitt.

Unterdessen hat das Schweizer Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die offiziellen Statistiken zur Unterdeckung der Pensionskassen 2008 veröffentlicht. Darin heißt es, dass per Jahresende 47% aller Pensionskassen in Unterdeckung waren und dass diese Zahl laut verlässlichen Hochrechnungen bis Ende Oktober 2009 auf 32% geschrumpft ist.