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HINTERGRUND: Erster deutsch-österreichischer Pensionsfonds am Start

Nestlé Österreich wird aktive Mitglieder an den deutschen Pensionsfonds übertragen.

Arbeitnehmer bei Nestlé und Nespresso Österreich sind nunmehr im deutschen Nestlé Pensionsfonds (NPF) mit abgesichert. Es ist das erste Mal, dass ein deutscher Pensionsfonds das „OK“ für eine grenzüberschreitende Tätigkeit erhalten hat.

Zu Beginn dieses Jahres hatte Nestlé vergeblich versucht, die Pensionspläne in Belgien und den Niederlanden zu vereinigen, weil sich der holländische Betriebsrat dagegen ausgesprochen hatte (<link http: www.ipe.com news regulation nestl-blocked-from-moving-dutch-scheme-to-belgium>Hintergrundinformationen dazu finden Sie in der englischsprachigen Ausgabe von IPE).

In Österreich stehen die Betriebsräte jedoch hinter der Übertragung. Dies vor allem, weil sie die Zahl der Empfänger einer Betriebspension deutlich ausweiten wird.

Im Moment sind nur Angestellte von Nestlé Österreich, nicht aber jene von Espresso in einer Pensionskassenlösung abgesichert, die von der VBV verwaltet wird.

Bettina Nürk, Vorstandsmitglied bei Nestlé Deutschland und Nachfolgerin von Peter Hadasch als Head of Pensions, hielt fest, dass es „Sinn mache, die Expertise, die man im deutschen Unternehmen habe zu nutzen und die Kontrolle über die eigene Vermögens- und Risikoverwaltung“ zu haben.

Gabriele Staubmann, Leiterin HR bei Nestlé Österreich, betonte, dass die Entscheidung einen länderübergreifenden Pensionsfonds einzurichten, nicht erfolgt sei, weil man unzufrieden mit der VBV war.

Die deutschen Pensionspläne für Nestlé umfassen eine Pensionskasse, eine Versorgungskasse, eine Rückdeckungskasse und den Pensionsfonds. Sie werden von der Nestlé-Tochter „Neversa“ verwaltet.

Nürk erläuterte, dass die Schaffung des grenzüberschreitenden Pensionsfonds einige Zeit gedauert habe. Die Idee sei erstmals 2012 aufgekommen und das Unternehmen habe nach der Verabschiedung der Portabilitäts-Richtlinie der EU „angenommen, es wäre leichter“.

Michaela Plank, Principal bei Mercer Österreich, die Nestlé geholfen hat, den Plan zu verwirklichen, ist überzeugt, dass damit „der Weg für mehr grenzüberschreitende Versorgungspläne geebnet ist“.

Plank bestätigte, dass vor allem die österreichische Aufsichtsbehörde FMA ihre Expertise in diesem Bereich durch die Transaktion deutlich ausgebaut hat.

Bei Nestlé werden weitere grenzüberschreitende Zusammenlegungen von Pensionsplänen nicht ausgeschlossen.

Der Nestlé Pensionsfonds, der 2008 gegründet wurde, verwaltet derzeit rund 280 Mio. Euro an Vermögen und bis Jahresende sollen rund 3 Mio. Euro aus der österreichischen Pensionskasse übertragen werden.

Insgesamt 500 Nestlé- und 300 Nespresso-Angestellte werden zukünftig im grenzüberschreitenden Pensionsfonds abgesichert sein.

„Die ersten grenzüberschreitenden Beiträge wurden im Juli überwiesen und die bestehenden Ansprüche aktiver Mitglieder werden bis Jahresende an den NPF übertragen“, erläuterte Nürk.

„Störend“ sei in Österreich, so Nürk, dass bei Übertragungen von bestehenden Anwartschaften erneut Versicherungssteuer erhoben werde und diese somit doppelt besteuert seien.

Rentner werden in der österreichischen Pensionskasse verbleiben, weil für eine Übertragung jeder einzelne der 150 Betroffenen zustimmen hätte müssen.

Außerdem gilt für einige davon noch das 1996 eingerichtete leistungsorientierte Modell.

Rentner waren insgesamt eines der größten Probleme des Pensionsfonds, weil nach deutschem Recht (§112a Abs. 1a VAG) grenzüberschreitende Pensionsfonds versicherungsförmige Rentenauszahlungen leisten müssen, auch wenn der Pensionsfonds selbst nicht versicherungsförmig ist.

Deshalb hat Nestlé das Vermögen von Rentnern über seine eigene Rückdeckungskasse rückversichert, die dann die Renten an den NPF auszahlt, der diese dann an die Berechtigten auszahlt.

Im grenzüberschreitenden Pensionsfonds wird der Arbeitgeberbeitrag 1% des Einkommens für Verdienste unter der Höchstbemessungsgrundlage und 7,5% für Einkommen über diese Grenze liegen.

Ferner wird Nestlé freiwillige Zuzahlungen von 2% mit zusätzlich 1% unter dieser Grenze und solche von 10% mit weiteren 2,5% über dieser Grenze aufstocken.

Die neue Pensionsfonds-Lösung bietet auch kürzere Unverfallbarkeitsgrenzen und Wartezeiten als die Pensionskasse.

Im NPF kann das Unternehmen auch eine Garantie auf eingezahlte Beiträge bieten und eine Garantiepension, die zumindest um 1% jährlich ansteigen soll. Solche Garantien kann eine österreichische Pensionskasse nicht gewähren.

Ein Punkt, der abschließend geklärt werden musste, war die Besteuerung: Die Finanzbehörden in beiden Ländern stimmten überein, dass grenzüberschreitende Beiträge genauso zu behandeln sind, wie Zahlungen an einen heimischen Pensionsplan.