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Investmentsteuergesetz: bAV-Branche vorsichtig optimistisch gegenüber dem neuen Vorschlag

Das BFM präsentierte vor Weihnachten eine neue Vorlage für das Investmentsteuerreformgesetz, die Pensionskassen weniger belasten soll.

Im neuen Entwurf zum Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG), den das Finanzministerium noch kurz vor Weihnachten präsentiert hatte, erhalten sowohl Pensionskassen als auch Unterstützungskassen den Status von „begünstigten Anlegern“.

Das heißt, sie bekommen die Steuer, die auf heimische Fondsstrukturen eingeführt werden soll, zurückerstattet.

Im ursprünglichen Entwurf, den die Regierung im Sommer vorgelegt hatte, wären diese beiden Anlegergruppen unter die neue Steuer gefallen, mit der 15% auf Dividenden, Mieteinnahmen und Verkaufsprofite von heimischen Immobilienfonds erhoben werden sollen.

Dies hatte in der bAV-Branche für scharfe Kritik gesorgt. Das BVI warnte, dass dadurch eine große Belastung für die betriebliche Altersvorsorge entstehe.

Der überarbeitete Entwurf wird nun von vielen Industrievertretern begrüßt, sie verlangen aber weiter Abänderungen.

Die neue unabhängige bAV-Plattform „Pensions-Akademie“, die von der KAS Bank Deutschland initiiert wurde, hielt gegenüber unserer Redaktion fest, dass der neue Vorschlag eine „deutliche Verbesserung“ darstelle. Allerdings sei man „gespannt auf die technische Umsetzung der Änderungen, denn hier ist durchaus mit einem hohen Aufwand für die Fondsbranche zu rechnen“.

Der BVI stimmte zu, dass vor allem im Spezialfonds-Segment die Rückerstattungs-Modalitäten für „begünstigte Anleger“ zu komplex seien und die Kosten für KVGen und die Kunden ansteigen lassen werden.

Die Pensions-Akademie hielt ferner fest: „Insgesamt sind die Änderungen am Entwurf erfreulich, aber keineswegs ausreichend, um der bAV die Bedeutung zu geben, die sie angesichts der demografischen Herausforderungen haben sollte.“

Bei der aba erläuterte Georg Geberth, Leiter des aba-Fachausschusses Steuerrecht und dessen aba-Arbeitskreises „Steuerliche Fragen zur Kapitalanlage“, gegenüber unserer Redaktion: „Erfreulicherweise hat das Bundesfinanzministerium an mehreren Stellen nachgebessert, die für die betriebliche Altersversorgung besonders wichtig sind. Weiterer Nachbesserungsbedarf muss noch im Detail analysiert werden.“

Andere Verbände wie die AKA und die ABV sind ebenfalls vorsichtig optimistisch, hielten aber fest, dass es mehr Zeit brauche, um den neuen Entwurf genauer einzuschätzen.

Laut dem BVI „bleiben Spezialfonds attraktiv, weil das BMF von der urspru
̈nglich geplanten vorgezogenen Pauschalbesteuerung für Anleger abgerückt ist.

Der neue Entwurf zum InvStRefG kann hier eingesehen werden:
<link http: www.bundesfinanzministerium.de content de downloads gesetze>

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2015-12-17-investmentsteuerreformgesetz.pdf