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Investor ändert Manager-Vergütung nach der Krise

Die Schweizer Sammelstiftung Profond hat die Vergütung der Portfolio-Manager umgestellt und spart jetzt nach eigenen Angaben ein Drittel der Kosten.

 

„Im Zuge der Krise haben wir die Vergütung umgestellt, so dass sie jetzt nicht mehr nach Basispunkten erfolgt. sondern es gibt einen Fixsatz und eine Gewinnbeteiligung,“ erläutert Herbert Brändli, Vorsitzender der Pensionskasse mit einem verwalteten Vermögen von 2,2 Mrd. SFR (1,5 Mrd. Euro). „Jetzt sparen wir rund ein Drittel an Kosten und die Manager haben das ohne große Anstrengungen akzeptiert – ich war auch überrascht.“ 

Seiner Ansicht nach werden bei einer Vergütung nach Basispunkten die Manager nur für Marktbewegungen, nicht aber für tatsächlich geleistete Arbeit belohnt. Brändli fügte hinzu, dass hier anscheinend viel „Spielraum“ bei der Manager-Vergütung vorhanden ist.

Er hat auch eine Bank gefunden, die niedrigere Transaktionskosten verlangt obwohl er halb im Scherz hinzufügte, dass es wahrscheinlich einfacher wäre, für diesen Zweck eine eigene Bank aufzumachen. „Die Krise hat uns gezwungen die Vergütungen zu überdenken – also war die Krise in gewisser Weise auch eine  Chance für uns für Veränderungen“, so Brändli.

Er ist überzeugt, dass eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes weniger Druck auf die Pensionskassen bedeuten würde ihr Vermögen kostengünstig zu verwalten sondern nur dazu, dass das Versorgungsniveau gesenkt wird. In einem Schweizer Referendum, das nach neuesten Meldungen am 7. März nächsten Jahres abgehalten werden soll, sollen die Schweizer darüber abstimmen, ob der Umwandlungssatz, der zur Berechnung der Pensionen herangezogen wird von derzeit rund 7% bis 2015 auf 6,4% gesenkt werden soll.

Andere Experten stimmen nicht mit Brändli überein und kritisieren, dass seine Haltung die Verhandlungen schwieriger mache. „Das Senken des Umwandlungssatzes ist eine notwendige Vorsichtsmaßnahem und sozialpolitische Wunschvorstellungen sind bei diesem Thema unangebracht“, betont Hanspeter Konrad von der Schweizer Pensionskassenvereinigung ASIP bei der jährlichen Tagung der Organisation in Zürich.

Er gab zu bedenken, dass diese Maßnahme das Leistungsniveau nicht beeinträchtigen werde, da bestehende Pensionen nicht angetastet werden und für zukünftige Rentner der angesparte Betrag gleich bleibt, nur über einen längeren Zeitraum verteilt wird. „Sollte der Umwandlungssatz nicht gesenkt werden, ist die Stabilität des Systems gefährdet“, so Konrad. Er zitierte Berechnungen wonach der gesetzliche BVG-Mindestzins in der zweiten Säule zwischen dem in Kraft treten des Obligatoriums 1985 und 2007 stets über den Lohnzuwachsraten gelegen hat – und zwar um bis zu 1,58%. Brändli wiederum argumentiert, dass sich das Leistungsniveau der betrieblichen Altersvorsorge seit 1985 um 30% verringert hat.