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KAGB: Deutsche Institutionelle haben noch Fragen

Noch ist unklar, welche Marktteilnehmer unter das KAGB fallen werden und es wird sich weisen, welche KAGs eine Lizenz als KVG bekommen.

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), mit dem die deutsche Regierung die Alternative Investment Fund Manager (AIFM) Direktive umsetzt, ist am vergangenen Montag 22. Juli in Kraft getreten.

<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Im Immobiliensektor soll es auf alle Unternehmen angewandt werden, die Kapital einsammeln und dieses „gemäß einer festgelegten Anlagestrategie“ investieren.

Damit sind die meisten REITs ausgenommen, aber auch Projektentwickler. Das Unternehmen Project hat jedoch beschlossen, die neuen Bestimmungen dennoch anzuwenden.

In einem Statement gegenüber unserer Schwesterpublikation IP Real Estate hielt Project fest, dass sie „weitere Klärung“ in dieser Frage von der BaFin erwarte, dass aber auch in Zukunft wahrscheinlich nicht alle Projektentwickler das KAGB anwenden werden müssen.

„Steuert das Fondsmanagement die Projektentwicklung, dann rechnen wir damit, dass aufgrund der direkten operativen Tätigkeit der Fonds nicht unter das KAGB fällt. Steuert das Fondsmanagement – wie in unserem Fall – nicht die Projektentwicklung, sondern bedient sich eines Asset Managers, der wiederum die operativen Entscheidungen trifft, schätzen wir die Zuordnung anders ein“, so Project.

Unter den großen Änderungen die das Gesetz bringt, sind strengere Regulierungen für offene Immobilienfonds, erweiterte Berichtspflichten für Spezialfonds und eine Restrukturierung geschlossener Fonds – das alles bedeutet, dass Investmentmanager eine neue Lizenz beantragen müssen.

Alle Kapitalanlagegesellschaften (KAGen) müssen sich neu um eine Lizenz als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bewerben.

Die Deutsche Investment KAG ist „sehr froh“ über das KAGB, weil es „Rechtssicherheit“ für Spezialfonds bringe, so Geschäftsführer Goesta Ritschewald gegenüber IP Real Estate.

Er sieht bereits jetzt deutlich mehr Gespräche zwischen Investoren und Anbietern über neue Spezialfonds.

„Projekte waren in den vergangenen zwei Jahren wegen der Rechtsunsicherheit auf Eis gelegt worden“, so Ritschewald.

In einem ersten Entwurf zum KAGB hätten Spezialfonds gemeinsam mit offenen Immobilienfonds praktisch abgeschafft werden sollen.

Im neuen rechtlichen Umfeld entsteht auch eine neue Art der Service KAG: Die im Januar von ehemaligen Bouwfonds-Mitarbeitern gegründete White Label Real Assets Products setzt derzeit eine „Master KVG“ auf.

Ihr designierte COO Peret Bergmann erläuterte, dass der Unterschied zu einer Service KAG darin bestehe, dass Investoren sich an einer Master KVG beteiligen können und damit ein Mitspracherecht besitzen.

Die Master KVG wird sich hauptsächlich auf kleinere Anbieter geschlossener Fonds konzentrieren, die im neuen, erstmal voll regulierten Umfeld Schwierigkeiten haben dürften.

Allerdings bestätigte Bergmann auch, dass die Master KVG institutionellen Investoren offensteht, die ihr Immobilienportfolio über das neue Instrument Investment-KG poolen wollen.