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Kritik an der Pensionskassengesetz-Novelle in Österreich

Der nach gut zweijährigen Verhandlungen vorgelegte Entwurf für eine Novelle des Pensionskassengesetzes (PKG) wird grundsätzlich begrüßt, im Detail aber von Pensionskassen und Beratungsunternehmen kritisiert.

Wien

Der Verhandlungsprozess zwischen Pensionskassen, den „Betrieblichen Kollektivversicherungen“ (BKV), der Regierung und den Sozialpartnern, der im Frühjahr 2009 begonnen hatte, führte nun zur Vorlage eines Begutachtungsentwurfs über die Gesetzesänderung, der bis zum 10. Januar 2012 eingesehen werden kann. Der Download für Interessierte ist <link https: www.bmf.gv.at finanzmarkt rechtlichegrundlage_753 novelledespkgvagbpgua>über folgenden Link möglich.

Wie in den ursprünglichen Plänen vorgesehen, wird eine sogenannte „Sicherheits-Pension“ eingeführt werden, die mit einem niedrigeren Rechnungszins kalkuliert und die Anfangspension garantiert ist.

Weiterhin werden Mitglieder sich für ein Lebensphasenmodell entscheiden oder auch individuell zur versicherungsförmigen BKV wechseln können.

Unter den neuen Regelungen werden auch Unternehmen ihre jährlichen Beiträge flexibler als früher gestalten können.

Für Stefan Eberhartinger, Vorsitzender der Siemens Pensionskasse, bedeuten diese Änderungen ein Ende des kollektiven Ansatzes in der zweiten Säule, es würden „individuelle Pensionen unter einem betrieblichen Mantel“ geschaffen.

Er befürchtet einen hohen Mehraufwand in der Verwaltung und der Einhaltung von Regulatorien, der vor allem überbetriebliche Kassen wie die seine treffen könnte. (Die Siemens Pensionskasse hatte sich von einer betrieblichen in eine überbetriebliche Kasse umgewandelt, nachdem einige Geschäftsfelder verkauft worden waren, man jedoch die Pensionskassenmitglieder weiter behalten wollte; Anmerkung der Redaktion.)

Eberhartinger sagte sogar, dass die Gesetzesänderung „zu einer Marktkonzentration führen“ werde, vor allem wegen der neuen Regelungen zu Portfolien in einer Pensionskasse.

Unter derzeitigem Recht kann eine Pensionskasse einem Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitgliedern eine eigene sogenannte „Veranlagungs- und Risikogemeinschaft“ (VRG) anbieten, in der der Arbeitgeber auch bezüglich Risiko und Veranlagung ein Mitspracherecht hat.

Diese Grenze soll nun in überbetrieblichen Kassen auf 10.000 angehoben werden, um die Zahl der VRGs zu verringern von denen es derzeit rund 130 in den 17 Pensionskassen gibt, wobei die größte Kasse, die VBV, 40 VRGs hat.

Sogar bereits bestehende Verträge werden bis 2014 nach den überarbeiteten Regeln neu organisiert werden, außer es besteht eine unbegrenzte Nachschusspflicht des Arbeitgebers.

Dies dürfte dazu führen, dass kleinere Pensionskassen nur mehr zwei oder drei VRGs anbieten können, während größere den Unternehmen eine vielfältigere Auswahl bieten, was sie attraktiver machen könnte.

Das Limit von 10,000 Mitgliedern für eine Veranlagungs- und Risikogemeinschaft sei „deutlich zu hoch“, sagte auch Andreas Zakostelsky, Leiter des österreichischen Fachverbandes der Pensionskassen (FVPK). Er erläuterte, dass einige Unternehmen diese Möglichkeit nachfragen, da sie hier ein Mitspracherecht bei der Veranlagung und der Risikostreuung haben.

Zakostelsky betonte, dass der FVPK in seiner Stellungnahme zur Novelle anmerken werde, dass diese Grenze „deutlich“ gesenkt werden müsse, dass aber eine genaue Zahl noch ausdiskutiert werden müsse. Insgesamt merkte er an, dass der Fachverband mit der Novelle „sehr glücklich“ sei, da sie die Pensionskassen „attraktiver“ mache, sowohl für Mitglieder, da für diese mehr Wahlmöglichkeiten geschaffen werden, als auch für Unternehmer – vor allem KMUs, die in den Beitragszahlungen flexibler werden.

„Das ist eine echte Chance für die 80% der Österreichischer, die noch keine Zusatzpension in der zweiten Säule haben, in naher Zukunft eine zu bekommen“, so ist Zakostelsky überzeugt.

Er begrüßt auch die Änderung in der Regelung zu Anleihen-Investitionen, wonach in Zukunft auch Investmentgrade-Unternehmensanleihen beim Kauf als „held-to-maturity“ gekennzeichnet werden können, während das bislang nur für Investment-Grade Staatsanleihen möglich war.

Andere vorgeschlagene Änderungen beinhalten die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfrist von fünf auf drei Jahre, das Recht der Finanzmarktaufsicht (FMA) Schwankungsrückstellungen festzulegen, sowie die Anwendung des derzeit gesetzlich mit 3% gedeckelten Rechnungszins auch für Neuzugänge in bereits bestehende Verträge, auch wenn in diesen der Rechnungszins höher liegen sollte.

Diese Änderung wird auch von Michaela Plank, Pensionskassenexpertin bei Mercer Österreich begrüßt, weil damit einige „Altlasten bereinigt werden“.

Allerdings betont sie, dass die Novelle nicht die Problematik der mit zu hohen Rechnungszinssätzen abgeschlossenen Altverträge löse.

Hier waren zum größten Teil sehr hohe Zusatzpensionen in den 1990er-Jahren in Pensionskassen mit einem Rechnungszins von 6% und mehr übertragen worden, was jetzt zu Kürzungen der Pensionen führt.

Plank glaubt, die einzige Lösung für dieses Problem sei eine zielgerichtete Expertenkommission.

Kritisch sieht Plank die Garantie: „Pensionskassen sind nicht auf Garantieprodukte ausgerichtet. Mit der betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) gibt es bereits ein Instrument der betrieblichen Altersvorsorge am Markt, das Garantien bietet. Warum nicht das bereits Vorhandene nutzen? Die zusätzliche Einführung von Garantien bei den Pensionskassen bringt für die Anleger nur höhere Kosten, aber leider keine Vorteile.“

Unterdessen haben Pensionskassenmitglieder mit solchen Alterverträgen eine Bürgerinitiative bei der Parlamentspräsidentin Barbara Prammer eingebracht, um gegen das Pensionskassensystem und die Novelle zu protestieren.

Die österreichischen Pensionskassen erwirtschafteten in den ersten neun Monaten 2011 ein Ergebnis von -4%, davon allein -2,8% im dritten Quartal.

Das verwaltete Vermögen in den Pensionskassen ging um 2,3% auf 14,5 Mrd. Euro zurück, während das Vermögen in der Betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) um 21% auf 490,6 Mio. Euro anstieg.