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Leiter des Asset Management der Schweizer BVK verhaftet

Gegen den Leiter des Asset Management der Beamtenpensionskasse des Schweizer Kantons Zürich (BVK) wird wegen Vorwürfen über angebliches Fehlverhalten und mögliche Korruption ermittelt. Er wurde verhaftet, bestätigte die kantonale Finanzdirektion.

Zürich

Zu den Vorwürfen wurden nur wenige Details bekannt gegeben, aber die Finanzdirektion hielt fest, dass die Vorwürfe „sich auf Fakten beziehen, die schon einige Jahre zurück liegen“.

Ursula Gut-Winterberger, Mitglied der Kantonalregierung, „ brachte in der Stellungnahme vor den Medien ihr außerordentliches Bedauern und Befremden über das Verhalten des Mitarbeiters zum Ausdruck, für das strafrechtlich allerdings nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt“.

Im Sinne der Unschuldsvermutung haben praktisch alle Schweizer Medien auf eine (vollständige) Namensnennung des Verhafteten verzichtet. „Die Oberstaatsanwaltschaft hat auf entsprechende Recherchen von Medien hin aber bestätigt, dass es sich beim Verhafteten um den Leiter des Asset Managements handelt”, so ein Sprecher der Finanzdirektion.

Die Finanzdirektion hat der Staatsanwaltschaft „die uneingeschränkte Mithilfe“ angeboten und einige Mitarbeiter vom Amtsgeheimnis befreit. Der Sprecher bestätigte auch, dass es bislang in der BVK noch zu keinen Suspendierungen gekommen ist.

Christoph Ryter, Vorsitzender des Schweizer Pensionskassenverbandes ASIP, hielt fest, dass die BVK immer vorbildlich gewesen ist, wenn es um die Einführung von Kontrollmechanismen ging. „Es gibt Offenlegungspflicht für privates Vermögen von Mitarbeitern und die BVK hat immer mehr als das gesetzliche Minimum gemacht“, so Ryter. Mehr könne man realistisch betrachtet nicht machen.

Sollten die Vorwürfe bestätigt werden, würde das beweisen, dass kein System 100% sicher ist, wenn man es wirklich aushebeln will – oder es könnte ein Beweis dafür sein, dass strengere Kontrollmechanismen gegriffen haben, hielt der ASIP-Chef fest. „Aber wir müssen die Untersuchungen abwarten, bevor wir irgendwelche Schlüsse ziehen.“

Unklar ist bislang, ob der untersuchte Zeitraum vor oder nach der Einführung strengerer Offenlegungspflichten im Jahr 2006 liegt.