„Ich bin über diese Entscheidung der BaFin wirklich erleichtert. Nicht jeder wollte bislang den Umweg über den Luxemburger Spezialfonds gehen, also hat man es oftmals gelassen. Auch wir haben bislang das Thema (Dach-)Hedgefonds beiseite gelegt“, so das Statement des Leiters Kapitalanlage eines rund zwei Mrd. Euro schweren Versorgungswerks auf Nachfrage von Institutional Investment zu den Neuerungen des BaFin-Rundschreibens. In der Tat ist die BaFin mit ihrem neuen Rundschreiben einen deutlichen Schritt vorangekommen, die höhere Expertise institutioneller Anleger in Form von Erleichterungen auch entsprechend zu berücksichtigen. „Es gibt diesbezüglich nun erstmals eine klare Differenzierung zwischen Publikums- und Spezialfonds, das Kaskadenverbot betreffend“, so Dr. André Jäger, Leiter Risiko-Controlling bei der Universal-Investment-Gesellschaft mbH in Frankfurt.
Insbesondere die Klarstellung, so Jäger, dass Spezialfonds nun in Zielfonds investieren dürfen, die wiederum mehr als 10% ihres Vermögens in Investment-Fonds angelegt haben, dürfte vielen Investoren die Arbeit erleichtern. So ist nun klar geregelt, dass Spezialfonds auch in Dachfonds investieren dürfen. Dies mache auch die Arbeit bei Masterfonds leichter, so Jäger. Dass der Gesetzgeber hier bislang sophistizierte Investoren vor der möglichen Gebührenpolitik der Anbieter schützen wollte, sei zwar aller Ehren wert, aber letztlich unnötig gewesen.
Eine weitere – oben bereits angesprochene – Neuerung ist die Möglichkeit für deutsche Spezialfonds nun auch in Dach-Hedgefonds zu investieren. Gut möglich, dass es der Druck durch das entsprechende Luxemburger Vehikel war, der die BaFin zum Handeln gezwungen hat. Dennoch gibt es am Markt nur positive Stimmen zum Schritt der BaFin. Die Vorgehensweise der BaFin, hier auf die Bedürfnisse der Investoren einzugehen, ist für den Finanzplatz Deutschland sicher sinnvoll, so Jäger abschließend.