„Die Finanz- und die darauf folgende Wirtschaftskrise haben auch die niedersächsischen Steuereinnahmen einbrechen lassen. Die niedersächsische Landesregierung hat daher beschlossen, die Einrichtung eines Versorgungsfonds zurückzustellen“, so ein Sprecher des niedersächsischen Finanzministeriums.
Das Land hatte im vergangenen Sommer angekündigt, dem Beispiel anderer deutscher Bundesländer zu folgen und die Beamtenversorgung auf ein kapitalgedecktes System umzustellen. „Zur Zeit hat Niedersachsen rund 68.000 Versorgungsempfängerinnen“, so der Sprecher weiter. „Die Vermögensverwaltung nimmt das Niedersächsische Finanzministerium selbst wahr.“
Andere Regionen haben für die Verwaltung des Vermögens in ihren Pensionsfonds die Bundesbank gewählt, die per Gesetz diese Dienstleistung an Vorsorgefonds der Länder gratis anbieten muss. Mittlerweile haben beinahe alle der 16 Bundesländer solche Versorgungsfonds eingerichtet und Schleswig-Holstein hat die Schaffung eines solchen in seinem Haushaltsplan für 2010 angekündigt – Details sind noch nicht bekannt.
Rheinland-Pfalz war 1996 das erste Bundesland, das die Versorgung seiner Beamten auf ein kapitalgedecktes System umstellte, gefolgt von Thüringen im Jahr 1999. Etliche andere folgten über die vergangenen Jahre (in alphabetischer Reihenfolge): Baden-Württemberg (2009), Bayern (2008), Brandenburg (2009), Mecklenburg-Vorpommern (2008), Nordrhein-Westfalen (2006), Sachsen (2005) und Sachsen-Anhalt (2006).