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Niedrigzinsumfeld bringt das Tabu von unantastbaren Pensionsversprechen zunehmend zum Bröckeln

Auf der diesjährigen bAV-Konferenz des Handelsblatts in Berlin bestand keine Einigkeit, wie man mit „schmerzhaften“ Verpflichtungen umgeht.

Deutsche Unternehmen „leiden beachtlich unter den Modellen der Vergangenheit“, sagte Verena Volpert, Bereichsleiterin Finanzen bei E.ON SE, bei der diesjährigen Handelsblatt bAV-Tagung in Berlin. Beim deutschen Energieunternehmen sind die Rentenauszahlungen bereits doppelt so hoch wie der laufende Dienstzeitaufwand.

Seit der E.ON Pension Trust im Jahr 2008 geschaffen wurde, sind die Verpflichtungen, die damals bei 40 Mrd. Euro lagen, allein durch den Rückgang des Rechnungszinses um 6 Mrd. Euro angewachsen.

„Das ist ein Schuldenanstieg, den ich in meiner Bilanz zeigen und den Ratingagenturen erklären muss“, so Volpert.

Sie hielt fest, dass es „kein Modell gibt, das uns mit diesen bestehenden Zusagen hilft“.

Rupert Felder, Senior Vice President bei der Heidelberger Druckmaschinen AG, verglich dazu „Versprechen, die in der guten alten Zeit gemacht wurden“, mit einer „Abseitsfalle“, die „die Finanzsituation von Unternehmen gefährdet“.

„Deutsche Unternehmer wollen ihren Mitarbeitern bAV anbieten, aber mit verständlichen Konditionen und nicht einfach eine Zusage auf Jahrzehnte ohne Änderungsmöglichkeit“, so sein Fazit.

Friedemann Lucius, Vorstandsmitglied bei der Heubeck AG, bestätigte, dass „Eingriffe in Past Services praktisch unmöglich sind“ innerhalb derzeit geltender Regeln.

Aber er fügte hinzu: „Persönlich bin ich davon überzeugt, dass Eingriffe in Past Services kommen werden, wie das in anderen Ländern schon passiert ist, aber in Deutschland brauchen wir dafür einen gesamtgesellschaftlichen Konsens, weil in Eigentumsrechte eingegriffen wird.“

<link http: www.institutional-investment.de content investor-news artikel external-link-new-window external link in new>In der Schweiz ist das Tabu der absolut garantierten Rentenhöhe bereits aufgebrochen worden, um Platz für flexiblere Rentenzahlungen zu machen.

<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>In Deutschland erlaubt die sogenannte „Lex Bosch“ Pensionsfonds auch in der Rentenphase nicht-versicherungsförmige Leistungen anzubieten – und Bosch ist der erste Anbieter, der diese Änderungen des § 236 VAG umsetzt.

Allerdings können die meisten Firmen derzeit nur Anpassungen der Future Services vornehmen.

Das Unternehmen braucht nur „sachlich proportionale“ Gründe für die Anpassung – und das Niedrigzinsumfeld kann als solcher Grund gelten.

Aber Lucius rief die Behörden auf, die Anpassungen der Future Services zu erleichtern und die Arbeitgeber zu entlasten.

Er kann sich auch vorstellen, dass man „darüber nachdenkt, Überschussleistungen von der Einstandspflicht zu befreien“. Eine weitere Möglichkeit für Unternehmen sei eine völlig neue Planzusage für Neueintritte.

Aber André Neiß, Vorstandsvorsitzender bei den Verkehrsbetrieben Hannover, der Üstra, erläuterte, dass der geplante Umstieg auf ein beitragsorientiertes System für Neueintritte im Pensionsplan „erhebliche Konflikte“ mit der Gewerkschaft, die den Schritt ablehnt, hervorgerufen hat.

„Die Diskussion ist sehr schwierig und es ist noch sehr viel Kommunikationsaufwand notwendig“, so Neiß. Er warnte auch: „Wenn es nicht zu einem radikalen Schlag in die Altersvorsorge kommt, dann werden wir uns nur schwer bewegen können.“