Foundation | Welcome

Menu


Norddeutsche Versorgungswerke schließen sich für Immobilienmandat zusammen

Fünf nicht näher genannte Versorgungswerke aus Norddeutschland haben die Warburg - Henderson KAG mit einem Mandat für einen Immobilienspezialfonds in der Größe von 200 Mio. Euro mit einem starken regionalen Fokus beauftragt.

Für den „Immobilien-Fonds Norddeutscher Versorgungswerke“ werden die fünf Versorgungswerke anfänglich 100 Mio. Euro investieren, die Fondsgröße soll aber auf 200 Mio. Euro anwachsen. Über die fünf Versorgungswerke sind keine näheren Informationen bekannt gegeben worden.

Der Fonds soll ausschließlich in Norddeutschland mit Hamburg als Schwerpunkt investieren und zwar in den Sektoren Büro-, Einzelhandel sowie Betreiberimmobilien und Spezialnutzungen.

Warburg - Henderson erläuterte gegenüber IPE, dass kein Trend hin zu einem verstärkten regionalen Fokus von deutschen institutionellen Investoren in ihrer näheren Umgebung zu beobachten sei.

Eines der Versorgungswerke hat ein vormals direkt in Hamburg gehaltenes Objekt in den Fonds eingebracht, so Warburg-Henderson in der Pressemitteilung zum Mandat.

Während Warburg-Henderson für den Investmentprozess verantwortlich ist, wird die Partnerfirma HIH Hamburgische Immobilien Handlung Asset und Transaktions-Management für den Spezialfonds übernehmen.

„Immer mehr institutionelle Anleger suchen Fondslösungen, die aufgrund gleich gerichteter Anlegerinteressen konsequent ihre Investitions- und Ausschüttungsstrategie umsetzen können“, so Eitel Coridaß, Geschäftsführer von Warburg - Henderson und verantwortlich für das Portfolio Management.

Er fügte hinzu: „Ein kleiner Kreis von Anlegern mit gleich gerichteten Interessen sorgt für schnelle Entscheidungen und erleichtert zudem die Anpassung der Strategie, etwa wenn sich Rahmenbedingungen ändern.“

Über die vergangenen Jahre hat sich die Zahl der Zusammenschlüsse von Versorgungswerken zur Erreichung größerer Dealvolumina stetig erhöht und diverse Branchenvertreter haben den Trend zur Suche nach Investmentlösungen mit „gleichlaufenden Interessen“ bestätigt.