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Nullzins-Konten: Schweizer Nationalbank lehnt Ausnahmen für Pensionskassen ab

Pensionskasse der zweiten Säule in der Schweiz werden keine Nullzins-Konten bei der SNB erhalten, um Negativzinsen umgehen zu können.

Wie alle Großkunden müssen auch Schweizer Pensionskassen Negativzinsen von ihren Banken akzeptieren oder Alternativen zur „Hortung von Bargeld“ finden.

<link http: www.institutional-investment.de content investor-news artikel external-link-new-window external link in new>Als die Schweizer Nationalbank (SNB) am 15. Januar beschlossen hatte, die Euro-Untergrenze aufzuheben, führte sie gleichzeitig auch negative Zinsen für die Lagerung von Bankengeldern ein (unsere Redaktion berichtete).

Für Guthaben auf den Girokonten, die Banken bei der SNB führen, wurde ein Negativzins von 0,75% eingeführt. Banken geben diese „Strafen“ an ihre Kunden weiter.

Im Statement vom 15. Januar hatte die SNB erläutert, dass sie den „Zinssatz deutlich senke, damit die Aufhebung des Mindestkurses nicht zu einer unangemessenen Straffung der monetären Rahmenbedingungen führt“.

Allerdings führte die SNB auch eine Freibetragsgrenze ein, die das 20-fache ihres Mindestreserve-Solls beträgt und jede Bank hat zwischenzeitlich individuell eine Grenze eingeführt, ab der Kunden einen Negativzins entrichten müssen.

Laut Christoph Ryter, Präsident des Schweizer Pensionskassenvereines Asip, wurde die Grenze „primär“ eingeführt, um „Retailkunden vor negativen Zinsen (teilweise) schützen“.

Aber im Gespräch mit unserer Redaktion hielt er auch fest, dass „der größte Teil des Vermögens von Privatpersonen meist aber nicht auf Bankkonten liegt, sondern in den Pensionskassen dieser Versicherten“. Und diese müssten nun auf diesem indirekten Weg dafür bezahlen, Bargeld bei Banken zu halten.

Die jüngsten Credit Suisse-Statistiken zeigen, dass immerhin rund 6,5% des Vermögens jener Pensionskassen, die die Bank für ihre Berechnungen heranzieht, als „liquide Assets“ ausgewiesen waren.

Wenn man nun diesen Anteil auf das gesamte Vermögen in der zweiten Säule in der Schweiz hochrechnet, würde das bedeuten, dass Pensionskassen derzeit rund 45,5 Mrd. CHF (aktuell rund 43 Mrd. Euro) in Bargeld oder ähnlichen Instrumenten halten.

Der Asip hatte deshalb eine Ausnahme für Pensionskassen gefordert und vorgeschlagen, dass diese ein Nullzinskonto bei der SNB erhalten sollten.

Aber SNB-Präsident Thomas Jordan sagte gegenüber einem Schweizer Radiosender vor gut einer Woche, dass dies keine Option sei. Er betonte, dass „die Maßnahmen des Negativzinses nur dann wirken, wenn es keine Möglichkeiten gibt, dass man sie umgehen kann“.

Außerdem erläuterte er: „Wenn wir allen Finanzmarktteilnehmern anbieten würden zum Nullzins ein Konto bei uns zu haben, dann würde das die Maßnahmen schwächen und unterlaufen.“

Eine Pensionskasse in der Schweiz, die Publica, die Pensionskasse für Arbeitnehmer des Bundes, hat allerdings bereits ein Sonderkonto bei der SNB mit einem Mindestzins von 0%.

In seiner Forderung hatte der Asip festgehalten, dass für alle Pensionskassen die gleichen Chancen gelten sollten, vor allem weil Pensionskassen – anders als Banken, etc. - nicht profitorientierte Marktteilnehmer seien. Ryter zeigte sich entsprechend enttäuscht von Jordans Entscheidung zum Vorschlag des Asip.

Er erläuterte, dass Schwankungsreserven den Pensionskassen zwar helfen, die Verluste, die im Zuge der Aufhebung des Mindestkurses zum Euro entstanden sind, abzufedern. Allerdings seien „mit den extrem tiefen Zinsen die Ertragsaussichten von Vorsorgeeinrichtungen sehr beschränkt“. Das wiederum erhöhe den Druck auf Reformen wie die „Altersvorsorge 2020“, so Ryter.