Während die sechs überbetrieblichen Pensionskassen einen Durchschnittsertrag von 8,41% erzielten lag jener der elf betrieblichen Kassen für 2009 bei 12,6%. Der Grund für diesen Unterschied ist aus den durchschnittlichen Veranlagungsquoten ersichtlich: die überbetrieblichen Kassen hatten eine Aktienquote von 30%, die betrieblichen lagen bei 36,7%.
Christian Böhm, Vorstand des Fachverbandes Pensionskassen (FVPK) und der überbetrieblichen APK, betonte, dass innerhalb der überbetrieblichen Kassen einzelne Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG) mit hohen Aktienquoten auch „hohe zweistellige“ Erträge erzielt haben.
Er fügte hinzu, dass es für Betriebspensionskassen einfacher ist, ihre Gremien davon zu überzeugen, mit einer höheren Aktienquote zu fahren, als es für überbetriebliche Kassen ist, die in jeder VRG jeweils einen Ausschuss haben, der überzeugt werden muss.
Vor der Krise hatten Firmenkassen eine Aktienquote von 41% und überbetriebliche Kassen knapp unter 30%. Das wirkte sich natürlich auf die Performance 2008 aus, die bei ersteren bei -17,7% lag und bei letzteren bei -11,8%.
Unterdessen wurden auch Ertragszahlen für die Abfertigungsfonds, die sogenannten Vorsorgekassen, veröffentlicht.
Die neun Kassen, in die jeder Arbeitnehmer verpflichtend einzahlen muss, erzielten einen Ertrag von 3,65%, was den Durchschnitt seit ihrer Einführung im Jahr 2003 auf 3% bringt, nach einer negativen Rendite von 1,97% im Jahr 2008.
Das Vermögen der Kassen hat sich um 30% auf 2,8 Mrd. Euro verbessert und die Zahl der Mitglieder auf 3,3 Millionen. Die ÖVK, die genauso wie die ÖPAG Teil der Vorsorge Holding ist, erzielte einen Ertrag von 4,43% und die VBV Vorsorgekasse 3,35%. „Je höher das zu veranlagende Volumen ist, desto besser können die Vorsorgekassen am Kapitalmarkt agieren", sagt Andreas Csurda, Vorsitzender der Plattform der Betrieblichen Vorsorgekassen.
Die Kassen sind in ihrer Veranlagung durch eine volle Kapitalgarantie, die sie gewährleisten müssen, eingeschränkt und außerdem noch durch die Tatsache, dass das Geld nach drei Jahren von den Berechtigten entnommen werden kann, was eine langfristige Anlagestrategie nahezu unmöglich macht.