Die Kläger argumentieren, dass die Siemens AG bei der Übertragung in die Pensionskasse, die 1998 gegründet wurde, eine 1,5%ige Pensionserhöhung pro Jahr versprochen habe. Im Jahr 2008 erzielte die Pensionskasse ein negatives Ergebnis von rund 14%, was 150 Mitgliedern – alle ehemalige Angehörige der Führungsebene – dazu brachte, rechtliche Schritte einzuleiten.
Stefan Eberhartinger, Geschäftsführer der Siemens AG Pensionskasse, erläutert jedoch, dass es eine solche Garantie nie gegeben habe. „Es ist im Wesentlichen eine beitragsorientierte Zusage ohne Garantien. Die Kläger stützen sich auf mögliche Unterlagen in denen nicht von einer Garantie die Rede davon ist, sondern davon, dass eine Pensionserhöhung in einem gewissen Ausmaß wahrscheinlich ist.“
Die Siemens AG und die Pensionskasse sehen die Klage „gelassen, weil nichts herauskommen wird“, so Eberhartinger. Er hält fest, dass bei einer Klage auf Schadenersatz die Frage der Verjährung ins Spiel komme, denn eine 1,5%ige Pensionserhöhung sei bereits seit 2003 nicht mehr erreicht worden aber seither habe noch niemand diesen Umstand eingeklagt.
Im Moment muss entschieden werden, wie die Kläger zu einem sogenannten „verbundenen Verfahren“ zusammengeschlossen werden können, da einige von ihnen zum Zeitpunkt der Übertragung in die Pensionskasse bereits in Rente wahren und auf einzelvertraglicher Basis übertragen wurden, während andere diese einvernehmlich aufgegeben haben und in den Geltungsbereich der neu geschaffenen Pensionskassenvereinbarung übergegangen sind. Desweiteren überlegen weitere Mitglieder der Pensionskasse, die nicht dem Management angehörten, sich der Klage anzuschließen.
Für 2009 erwartet Eberhartinger für die Pensionskasse eine Performance von bis zu 9%, je nach Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG), wobei die konservativsten VRGs rund 6,5% erzielt haben dürften.