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Österreich-Roundup: Pensionskassen in Q1 & FMA

Die österreichischen Pensionskassen vermeldeten ein negatives erstes Quartal.

Für den Zeitraum zwischen Januar und März 2011 wiesen die 17 österreichischen Pensionskassen einen negativen Ertrag von 0,7% aus.

Im ersten Quartal des vergangenen Jahres konnten die Pensionskassen dagegen knapp 3% erwirtschaften.

Aus der Verschiebung der Gewichtung einzelner Anlageklassen lässt sich ablesen, dass die größten Verluste in ausländischen Aktien zu verzeichnen waren.

Der Anteil von nicht in Euro ausgegebenen Aktien ist seit Ende März 2010 von 16,6% auf 14,6% gefallen, während jener der Euro-Aktien von 17% auf 19,5% gestiegen ist.

Sicherlich auch wegen einer Umschichtung der Anlagen ist ein Anstieg der nicht-Euro Anleihen zu verzeichnen, da einige Pensionskassen überlegten, ihre Investition in dieser Kategorie zu erhöhen. Ihr Anteil stieg von 1,9% auf 3,2%, während jener der Euro-Anleihen leicht von 62% auf 59,5% sank.

Auch der Anstieg der Immobilienquote ist auf vermehrte Investitionen zurückzuführen und nicht nur auf eine Verschiebung im Portfolio. Sie stieg von 2,5% auf 3,1%.

Im vergangenen Jahr hatten die größte Pensionskasse VBV und die Siemens Pensionskasse ihre Immobilieninvestitionen jeweils leicht erhöht.

Unterdessen berichtete die Finanzmarktaufsicht (FMA), dass im Jahr 2010 drei der zehn Betrieblichen Vorsorgekassen, die die Gelder für die Abfindung von Arbeitnehmern verwalten, „unzulässige Veranlagungen“ vorgenommen hatten.

Weder Details zu dem Vergehen noch die Namen der betroffenen Institutionen wurden veröffentlicht.

Aber FMA-Vorstandsmitglied Kurt Pribil will das ändern – und zwar für alle Finanzdienstleister.

„Marktteilnehmer und Kunden haben ein Recht zu erfahren, welcher Finanzdienstleister ein Marktvergehen begangen hat“, so Pribil bei der Jahrespressekonferenz der FMA in Wien.

Derzeit darf die FMA die Namen nur veröffentlichen, wenn eine solche Veröffentlichung den Betroffenen nicht „über Gebühr“ benachteiligt.

Das heißt, dass der Name von großen Anbietern könne nie genannt werden, weil diesen eine Veröffentlichung mehr schadet, als die von der FMA verhängte Geldstrafe, während kleinere Anbieter genannt werden könnten, erläuterte Pribil und fügte hinzu, dass das „wohl nicht fair“ sei.

Laut Pribil befindet sich die FMA in Gesprächen mit dem Finanzministerium zu diesem Thema und er ist zuversichtlich „zumindest einen Teilerfolg“ erzielen werden zu können.

Er betonte, dass den Betroffenen für eine Beschwerde alle Instanzen offen stehen müssen.

Außerdem deutete er an, dass eine „Vorgabe für Veröffentlichungen“ auch Teil der Überarbeitung der MifiD-Richtlinie auf europäischer Ebene sein könnte. „Aber das ist überhaupt nicht sicher“, so Pribil abschließend.