Die österreichischen Vorsorgekassen, welche die obligatorischen Rücklagen für Abfertigungen (Abfindungen) verwalten, könnten „in die Bresche springen, dort wo Banken sich aus Infrastrukturfinanzierungen wegen neuer Eigenkapitalvorschriften unter Basel III“ zurückgezogen haben“, sagte Heinz Behacker, Geschäftsführer der VBV Pensionskassen bei einer Podiumsdiskussion.
Er rief die Regierung dazu auf, Infrastruktur-Investmentprodukte für Langzeitinvestoren wie Vorsorgekassen zur Verfügung zu stellen und mit Staatsgarantien auszustatten.
„Es müsste auch der rechtliche Rahmen angepasst werden und außerdem müssen die Erträge ausreichend sein“, so Behacker weiter.
Er hielt fest, dass die zehn österreichischen Vorsorgekassen, die nunmehr etwa 6,2 Mrd. Euro verwalten, monatlich etwa 30 bis 35 Mio. Euro an Zuflüssen erhalten, das angelegt werden muss.
Andreas Csurda, Vorsitzender der Vereinigung der Vorsorgekassen, bestätigte gegenüber IPE, dass die Vorsorgekassen bei der Regierung „Interesse an der Mitfinanzierung von leistbarem Wohnbau“ angemeldet haben, und dass dieses Projekt auch ins Regierungsübereinkommen aufgenommen worden ist.
Er erwartet, dass hier bald weitere Entwicklungen zu sehen sein werden, hielt aber fest, dass Infrastruktur nicht Bestandteil der Verhandlungen ist.
„Aber natürlich könnte man Infrastrukturprojekte miteinbeziehen“, so Csurda, der aber betonte, dass bei allen Langzeitinvestitionen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssten.
Die Performance dieser Infrastruktur- oder Wohnbaufinanzierungsprodukte mit Staatsgarantie müsse bei mindestens 3,5% bis 4% liegen.
„Der Ertrag muss über dem von österreichischen Bundesanleihen liegen, sonst könnten wir gleich in diese investieren“, so Csurda weiter.
Auch Claudio Gligo, Veranlagungschef bei Victoria Volksbanken, sowohl für die Pensionskasse als auch für die Vorsorgekasse, betonte: „Es gibt eigentlich schon einen gewissen Hype was Infrastruktur angeht und es ist äußerst wichtig, dass die Rendite ausreichend ist.“ Er fügte hinzu, dass dies mit gewissen Solaranlagen in Deutschland zum Beispiel nicht der Fall sei.
Weiters müsste es Vorsorgekassen möglich sein, diese Langzeitinvestitionen in ihre held-to-maturity-Portfolien aufzunehmen und die maximale Beleihungsgrenze müsse bei 60% liegen, erläuterte Csurda.
Wenn diese Kriterien erfüllt seien, könnten bis zu 15% des Vermögens der Vorsorgekassen in Infrastruktur- oder Wohnungsbaufinanzierungen gehen, sagte Csurda.
Markus Zeilinger, Geschäftsführer bei fair-finance, welche die jüngste Vorsorgekasse betreibt, bestätigte, dass seine Kasse in „bestimmte Infrastrukturprojekte, Senioren- und Studentenheime in der Region“ investieren würde.
Aber er merkte an, dass dies ohne rechtliche Änderungen nicht möglich sei, weil Darlehens- und Kredit-Investitionen für Vorsorgekassen derzeit „praktisch unmöglich“ sind.
Christian Böhm, Geschäftsführer der APK, die sowohl eine Pensionskasse als auch eine Vorsorgekasse betreibt, warnte, dass Infrastrukturprojekte „verschiedenste Risiken“ bergen, so auch solche, die ähnlich denen in anderen Anlageklassen wie Aktien, Anleihen oder Immobilien sind, aber auch Projektrisiken, wie etwa jene im Bereich saubere Energien. „Und Risikoidentifikation ist wichtig.“
Er hielt außerdem fest, dass es unter EU-Bestimmungen schwierig sei, solche staatsgarantierten Infrastrukturinvestitionen allein für österreichische Institutionen zugänglich zu machen.
Böhm fügte hinzu, dass Anleihen von staatsnahen Unternehmen, wie den Bundesbahnen ÖBB oder dem Autobahnbetreiber Asfinag, bereits Infrastrukturinvestitionen ermöglichen mit einer gewissen Staatsgarantie.