Ein Teil der jüngsten Novelle des Pensionskassengesetzes (PKG) in Österreich war die Einführung der individuellen Wahlmöglichkeit für Mitglieder zwischen verschiedenen Durchführungswegen wie einer Pensionskasse oder einer versicherungsförmigen Betrieblichen Kollektivversicherung (PKG).
Es war jedoch unklar, ob Arbeitgeber verpflichtet sind, diese Wahlmöglichkeit anzubieten, oder ob das Gesetz nur in solchen Fällen anwendbar ist, wo mehrere Durchführungswege vorhanden sind.
In einem Artikel in der Fachzeitschrift „Wirtschaftsrechtliche Blätter“ (2014, S. 241ff) hat der Sozialrechtsexperte Robert Rebhahn von der Universität Wien nun klar festgehalten, dass es keine Pflicht des Arbeitgebers gibt, unterschiedliche Durchführungsweg und damit eine Wahlmöglichkeit anzubieten.
„Damit besteht jetzt Rechtssicherheit“, erklärte dazu Andreas Zakostelsky, Obmann der österreichischen Pensionskassenvereinigung FVPK.
Rebhahn ist der zweite Rechtsexperte, der das Gesetz auf diese Weise interpretiert. Bereits im Dezember 2012 hatte der Sozial- und Pensionsrechtsexperte Wolfgang Mazal einen Artikel veröffentlicht, in dem er zu einer ähnlichen Schlussfolgerung kommt.
Sowohl Rebhahn als auch Mazal betonen, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, Arbeitgeber auf Schadensersatz zu klagen, wenn sie nur eine Pensionskasse statt einer BKV anbieten.
Es hatte große Verunsicherung zu dem Thema sowohl unter Arbeitgebern als auch Arbeitnehmervertretern gegeben.
Die Rechtsexperten führten aus, dass in Österreich eine betriebliche Altersvorsorge ein freiwilliges Zusatzangebot des Arbeitgebers ist und er deshalb auch frei in der Ausgestaltung sei.
Unterdessen haben sich zwei unabhängige Befragungen damit beschäftigt, wie die neue Renteninformation, das „Pensionskonto“, die Einstellung der Österreicher zum Thema Zusatzvorsorge verändern könnte.
Seit vergangenem Jahr verschicken die Sozialversicherungen Briefe an ihre Mitglieder, mit einer Berechnung darüber, wie hoch die zu erwartende Rente aus der ersten Säule ist, wenn man mit heutigem Tag zu arbeiten aufhört und mit 60 (für Frauen) oder 65 (für Männer) in Rente geht.
Es ist das erste Mal, dass Österreicher eine offizielle Berechnung über die zukünftige Höhe ihrer staatlichen Rente erhalten und ab nun kann man sein persönliches „Pensionskonto“ online einsehen.
Laut einer Umfrage des Versicherers Uniqa unterschätzen Österreicher noch immer die sogenannte „Pensionslücke“, also den Unterschied zwischen ihrem Letztgehalt und der staatlichen Rente die sie erhalten werden, deutlich.
Eine andere Umfrage der Erste Bank Gruppe zeigte, dass nur 18% der Österreicher wirklich wissen, wie das „Pensionskonto“ funktioniert, weitere 41% haben schon davon gehört und 35% gaben an, nichts darüber zu wissen.
Von denjenigen, die darüber Bescheid wissen, sagte die Hälfte, dass sie ihre Zusatzvorsorge anpassen werden, um die Lücke aufzufüllen.
Wie auch in Deutschland haben in Österreich die meisten Menschen ihr Geld noch immer auf einem Sparbuch. Viele haben eine Lebensversicherung abgeschlossen und nur wenige sparen über Fonds.