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Pensionsfonds kämpft gegen Steuerungleichbehandlung in Österreich

Ein niederländischer Pensionsfonds will eine Änderung der steuerlichen Behandlung von ausländischen Versorgungseinrichtungen erwirken, die in Österreich investieren.

 

Derzeit sind alle österreichischen Pensionskassen von der Kapitalertragssteuer auf Investitionen in Österreich befreit. Das Gleiche gilt für ausländische Pensionskassen, wenn diese mit den österreichischen vergleichbar sind.

Der niederländische Vermögensverwalter GSFS Asset Management hat die Österreich-Niederlassung der internationalen Anwaltskanzlei DLA Piper nun damit beauftragt, nachzuprüfen ob es rechtmäßig ist, dass einer ihrer Kunden, ein niederländischer Pensionsfonds, Kapitalertragssteuer auf Investitionen in Österreich zahlen muss.

Diese kann nachträglich zwar rückerstattet werden, aber der Prozess ist aufwändig und langwierig.

Franz Althuber, Leiter von Group Tax und verantwortlicher Client Partner bei DLA Piper in Wien, ist überzeugt, dass die „Vergleichbarkeit“ auf niederländische Pensionsfonds zutrifft, so auch auf den Kunden von GSFS.

Er bestätigte, dass es sich bei dem Versorgungswerk um „den größten nicht-öffentlich-rechtlichen“ Pensionsfonds der Niederlande handelt, konnte aber keinen Namen nennen.

„Das Problem ist, dass die Banken, die als Depotbanken agieren, für die Abführung der Kapitalertragssteuer haften“,  erläuterte Althuber.

Die Banken müssten jeden ausländischen Pensionsfonds einzeln überprüfen, ob auf diesen die Steuerbefreiung angewandt werden könnte.

„Das würde viel Aufwand und auch ein Risiko für die Banken bedeuten“, so Althuber, der ergänzte, dass eine Fehleinschätzung für die Banken teuer werden könnte.

Der niederländische Pensionsfonds „denkt nun darüber nach, nicht mehr in Österreich zu investieren“, weil die Verzögerung in der Rückzahlung der Kapitalertragssteuer, die manchmal über ein Jahr dauern kann, „kostet mehrere tausend Euro pro Jahr“ an Zinsen, ergänzte Althuber.

„Es kann nicht im Interesse der österreichischen Regierung sein, dass Investoren sich aus Österreich zurückziehen“, sagte der Anwalt und fügte hinzu, dass eine Änderung der Regulierung auch dem Finanzministerium helfen könnte, da dieses weniger Anträge auf Rückerstattung zu bearbeiten hätte.

DLA Piper bereitet derzeit eine Anfrage an das Finanzministerium in dieser Sache vor, aber Althuber geht davon aus, dass die Beantwortung bis zu einem Jahr dauern kann. Er schlägt vor, Ausnahmen für Pensionsfonds jener Länder einzuführen, in denen die strukturellen und rechtlichen Voraussetzungen ähnlich sind wie in Österreich.

Althuber sagte auch, er könnte sich vorstellen, Versorgungseinrichtungen anderer Länder mit einzubeziehen, wenn die Vergleichbarkeit gegeben ist.