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Regierung erlaubt rückwirkende Anwendung neuer Durchrechnungszeiträume beim HGB-Zins

Schon für das Geschäftsjahr 2015 kann die neue Zehn-Jahres-Periode angewandt werden. Kritik an der Entscheidung kommt allerdings von Mercer.

Die deutsche Regierung hat eine langersehnte Entscheidung in Sachen HGB-Zins getroffen: Der Berechnungszeitraum als Grundlage für den Rechnungszins wurde von sieben auf zehn Jahre erweitert, um auch Jahre vor dem Niedrigzinsumfeld miteinzubeziehen. Außerdem hat die Regierung es Unternehmen frei gestellt, diese neuen Regeln bereits in ihren Geschäftsberichten für 2015 anzuwenden.

Allerdings wurde auch ein Verbot der erhöhten Gewinnausschüttung ausgesprochen, die sich Unternehmen durch die Verringerung der Verpflichtungen mit höherem Rechnungszins leisten könnten.

Laut Mercer wird sich durch die Änderung in der Berechnungsperiode der Rechnungszins für 2016 von 3,37% auf 4,1% erhöhen.

Allerdings hielt die Beraterfirma in einem Statement fest, dass Unternehmen, die auf eine Erhöhung der Gewinnausschüttung gehofft hatten, „durch die Änderung keinen Vorteil erhalten“.

Mercer nannte die neuen Bestimmungen sogar „einen faulen Kompromiss“, der „zudem erhebliche Hektik bei den Bilanzerstellern nach sich ziehen wird“.

Auf der einen Seite sei die Ausweitung der Berechnungsperiode „eine deutlich schwächere Lösung als gewünscht“ da der ursprüngliche Vorschlag 15 Jahre betragen habe und auch zwölf Jahre waren lange Zeit von der Regierung angedacht worden.

Andererseits müssen, so Mercer, die Unternehmen nun eine Parallelrechnung anstellen und sowohl den Rechnungszins mit einer 7-Jahres-Periode als auch mit der 10-Jahres-Periode berechnen. Dies ist deshalb notwendig, weil die Gewinnausschüttung nur auf Basis des niedrigeren Rechnungszinses erfolgen darf.

Über das vergangene Jahr hatten verschiedene Branchenvertreter die Regierung aufgerufen, endlich eine Entscheidung bei diesem Thema zu fällen, das bereits seit mehreren Jahren diskutiert wird, nachdem klar wurde, dass das Niedrigzinsumfeld einen dauerhaften Zustand darstellt.

Im November hatte die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba) Berechnungen präsentiert, wonach der Rechnungszins bis 2017 unter 3% gerutscht wäre, wenn keine Maßnahmen ergriffen würden.

Das hätte zu einem Mehraufwand für Unternehmen, die unter HGB bilanzieren, geführt, der über die nächsten drei Jahre in Summe zwischen 35 Mrd. Euro und 45 Mrd. Euro gelegen hätte. Mit den neuen Berechnungsmethoden bleibt er auch nächstes Jahr noch über 3,8%.

Generell wird angenommen, dass jedes Absenken des Rechnungszinses um einen Prozentpunkt die Verpflichtungen um rund 15% bis 20% erhöht.