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Rheinland-Pfalz muss „Pensionsfonds” anpassen

Gericht und Opposition kritisierten den versteckten Schuldenanstieg über die Reserverücklagen für Beamtenpensionen.

Blick auf Mainz

CDU-Abgeordnete im Landtag in Rheinland-Pfalz haben den „Pensionsfonds“ des Landes als „Pensionslüge“ bezeichnet.

In einer hitzigen Debatte am Mittwoch vergangener Woche hatte das Gremium die Auswirkungen eines Urteils des Landesverfassungsgerichts besprochen.

Erst Ende Februar hatte das Gericht festgestellt, dass einige der Praktiken rund um das Reservevermögen für Beamte des Landes „verfassungswidrig“ seien.

Der sogenannte „Pensionsfonds“ wurde 1996 aufgesetzt, allerdings hat dieser keine Verpflichtungen gegenüber den Beamten selbst, sondern dient lediglich dazu, Reserven aufzubauen.

Das Gericht hatte nun kritisiert, dass seit 2006 mit den Zuwendungen des Landes an den Pensionsfonds beinahe ausschließlich Landesschuldverschreibungen gekauft wurden.

Im Landeshaushalt wurden diese Ankäufe jedoch als Investitionen und nicht als Schulden ausgewiesen. Dadurch konnte das Land sicherstellen, dass es auch unter der ausverhandelten Schuldenbremse weiter Geld borgen kann.

Laut dem Gerichtsurteil muss die Landesregierung den Fonds entweder auflösen oder verfassungskonform anpassen. Ähnliche Kritik war bereits 2011 vom Landesrechnungshof veröffentlicht worden.

In der parlamentarischen Sondersitzung, die von der Opposition einberufen worden war, nannte die CDU den Fonds eine „Pensionslüge“ der Landesregierung unter SPD-Führung.

„Es ist keine Pensionsvorsorge, wie suggeriert“, sagte die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner. Es sei nur ein Rechentrick, um das Schuldenniveau zu verschönern.

In seiner Antwort wies SPD-Abgeordneter Alexander Schweizer darauf hin, dass die Landesregierung 2016 ihren ersten Überschuss seit 1969 erzielt habe: „Vernünftige Haushaltspolitik und -konsolidierung ist eine Antwort auf die steigende Last (der Pensionsausgaben, Anm. der Redaktion).“

Doris Ahnen, Staatsministerin in Rheinland-Pfalz, versprach, dass die Regierung dem Gerichtsurteil Folge leisten wird: „Wir ändern im Haushalt 2017/18 die Höhe der Investitionen durch Umgruppierung.“

Außerdem werde das Urteil „gründlich und ergebnisoffen“ diskutiert.

Für die notwendigen Anpassungen im Pensionsfonds-Gesetz des Landes werde es „noch vor der Sommerpause“ einen Entwurf geben.

Ursprünglich war der Fonds mit dem Ziel aufgesetzt worden, die Beamtenvorsorge auszufinanzieren.

Dieses Ziel wurde 2016 abgeändert. Seit damals wurde der Fonds auf einen reinen Reservepool reduziert, in den 70 Mio. Euro jährlich aus dem Landesbudget zugeführt werden müssen.

Diese jährliche Summe ist auch im Doppelbudget 2017/18 verankert, für das die Landesregierung gerade versucht, eine Mehrheit zu erreichen.

Die individuellen Ansparungskonten für Beamte, die ebenfalls vom Pensionsfonds verwaltet werden, wurden vom Gericht nicht beanstandet.