Per Oktober nächsten Jahres wird der sogenannte „technische Zins“, also der Rechnungszins, der für die Entwicklung der Guthaben der Rentner herangezogen wird, von 3,5% auf 3,0% verringert.
Damit wird auch der „Umwandlungssatz“, der zur Berechnung der Renten aus den Altersguthaben verwendet wird, von 6,515% auf 5,848% herabgesetzt.
In einer Pressemitteilung hielt die Pensionskasse fest, dass die Entscheidung „aufgrund der steigenden Lebenserwartung sowie tiefer Kapitalmarktzinsen“ gefällt worden ist.
Die Pensionskasse bestätigte, dass „die Turbulenzen an den Börsen und Währungsmärkten in den letzten Monaten dazu geführt haben, dass der Deckungsgrad unserer Pensionskasse auch nach Eingang der Nachfinanzierung durch den Bund unter 100% liegen wird.“
Um die Mitglieder für den Pensionsrückgang zu entschädigen, hat sich die Pensionskasse entschlossen, bisher angesparte Langlebigkeitsreserven in der Höhe von 300 Mio. CHF (rund 240 Mio. Euro) als einmalige Altersgutschrift an die aktiven Mitglieder auszuzahlen.
Solche Reserven seien durch die Senkung des Umwandlungssatzes in Zukunft nicht mehr nötig, erläuterte die Pensionskasse.
Ein ähnlicher Schritt zur Senkung des Umwandlungssatzes wurde vor ein paar Monaten auch von der größten Schweizer Pensionskasse, der Publica, vollzogen.