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SCHWEIZ: Arbeitgeber gegen „Mammut“-Pensionsreform

Der Schweizer Arbeitgeberverband SAV hat die Regierung aufgefordert, das Reformpaket „Altersvorsorge 2020“ in „verdaulichere“ Stücke aufzuteilen.

<link http: www.institutional-investment.de content investor-news artikel external-link-new-window external link in new>Vor dem Sommer hatte die Schweizer Regierung Pläne zur Umfassenden Reform der Altersvorsorge vorgestellt, die sowohl die erste als auch die zweite Säule betreffen sollen.

Die Schweizer Arbeitgeber warnen nun, dass die Regierung sich zuviel vorgenommen haben könnte und eine „Überladung“ sowie einen „Totalabsturz“ riskiere.

Die SAV kritisiert besonders die Anhebung der Mehrwertsteuer um bis zu 200 Basispunkte, womit mehr Geld in die erste Säule gepumpt werden soll.

Anstelle einer „Mammutvorlage“, so die SVA in einer Aussendung, solle die Regierung den Vorschlag in „verdaulichere“ Stücke aufteilen und einige Themen vorrangig behandeln.

Genau dagegen hatte sich aber bereits im September der Schweizer Pensionskassenverband ASIP ausgesprochen, welcher ein Zerbröckeln der Reform befürchtet.

Der SAV argumentiert, dass es in der Altersvorsorge immer Unsicherheiten geben werde und dass es deshalb keinen Sinn mache, „alle möglichen Entwicklungen der nächsten 20 Jahre auf einen Schlag auffangen zu wollen“.

Eine Anhebung der Mehrwertsteuer könne nur eine „Ultima Ratio“ sein und müsse mit einer Anhebung des gesetzlichen Rentenalters verbunden werden, fordert der SAV. 

Für die zweite Säule begrüßte der Verband den Regierungsvorschlag, den Umwandlungssatz auf 6% zu senken, betonte aber, dass diese Maßnahme Puffermechanismen brauche, um das Rentenniveau zu halten.

Tatsächlich zeigen die vom staatlichen Statistikamt (BFS) nun ausgewerteten Daten deutlich erhöhte Wertschwankungsreserven bei den Pensionskassen – zum Teil, um die Mitglieder für eine Absenkung der technischen Parameter, wie des Umwandlungssatzes oder des technischen Zins, zu entschädigen.

Das jüngste Fallbeispiel ist die Sammelstiftung Profond, die nun angekündigt hat, ab 2014 den Umwandlungssatz um jeweils 0,1 Prozentpunkt pro Jahr zu senken, um von 7,2% auf 6,8% zu kommen.

Laut den Zahlen des BFS wurden vergangenes Jahr 35,5 Mrd. CHF (29 Mrd. Euro) als Wertschwankungsreserven in Pensionskassen transferiert, was über 80% höher liegt als im Jahr davor.

Insgesamt sei das Vermögen in der zweiten Säule auf 672,6 Mrd. Schweizer Franken angestiegen, ein Plus von 7,6%. (Statistik: <link http: www.news.admin.ch message>

www.news.admin.ch/message/index.html

)

Eine weitere Maßnahme, die nach Plänen der Regierung im Zuge der Reform getroffen werden soll, ist die nachträgliche Festlegung des Mindestzinses in der zweiten Säule, der derzeit „a priori“ festgelegt wird.

<link http: www.institutional-investment.de content investor-news artikel external-link-new-window external link in new>Für 2014 wurde der gesetzliche Mindestzins gerade von der Regierung leicht von 1,5% auf 1,75% angehoben, die damit – wenig überraschend – dem Vorschlag der BVG-Kommission folgt.