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SCHWEIZ: Asip warnt vor Überregulierung und versteckter Umlagefinanzierung in der zweiten Säule

Die Schweizer Oberaufsichtskommission (OAK) will Interessenskonflikte in Pensionskassen vermeiden, die von den Kassen selbst nicht gesehen werden, und eine Schweizer Parlamentarierin will Pensionskassen vom Langlebigkeitsrisiko befreien, so der Schweizer Pensionskassenverband Asip gegenüber IPE.

Der jüngste Entwurf für eine Verordnung der OAK behandelt die Unabhängigkeit von „Pensions- kassenexperten“, also zertifizierte Aktuare, die von Pensionskassen für versicherungsmathematische Fragen herangezogen werden müssen.

Die OAK will Leute als „Pensionskassenexperten“ disqualifizieren, die in der Geschäftsleitung sitzen, aber auch solche, die in der Verwaltung der Pensionskasse tätig sind, zum Beispiel in der Manager-Auswahl.

„Wir stimmen zu, dass Mitglieder der Geschäftsleitung nie als Pensionskassenexperten eingesetzt werden sollten. Aber wir verstehen nicht, warum jemand, der in der Manager-Selektion tätig ist, nicht qualifiziert sein soll zum Thema Unterfinanzierung Stellung zu nehmen“, erklärte Christoph Ryter, der vor kurzem als Asip-Präsident wiedergewählt worden war.

Er fügte hinzu, dass die Auswahl von Managern von einer dritten Partei geprüft würde.

Ryter würde es dem Stiftungsrat überlassen, zu entscheiden, ob hier ein Interessenskonflikt besteht oder nicht. Aber er hofft, die OAK werde die Zulassung solcher Leute nicht generell verbieten.

„Viele Pensionskassen müssten ihren Pensionskassenexperten ändern, sollte die Verordnung in ihrer derzeitigen Fassung umgesetzt werden“, bestätigte Ryter.

Er ist überzeugt, dass es schwieriger werde, gute externe Experten zu finden und dass es „für eine Pensionskasse gut sein könnte, mit nicht allzu vielen externen Partnern zusammenarbeiten zu müssen“.

<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Ryter hielt fest, dass die OAK einen „höheren Grad an Pragmatismus“ bewiesen habe als es um die Anpassung der Verordnung zum Kostenausweis in der Vermögensverwaltung gegangen sei – aber im jüngsten Verordnungsentwurf „vermissen wir diesen Pragmatismus“.

Unterdessen kommentierte Hanspeter Konrad, Direktor des Asip, eine Parlamentsvorlage, die seiner Ansicht nach ein Element der Umlagefinanzierung in die zweite Säule einführen würde.

Die sozialdemokratische Parlamentarierin Jacqueline Fehr hatte eine Idee wieder aufgenommen, die vor ein paar Jahren zunächst von Schweizer Gewerkschaften an die Öffentlichkeit gebracht wurde: Pensionskassen sollten Renten nur bis zum Alter 85 auszahlen und danach sollten die Zahlungen über den „Sicherheitsfonds“ erfolgen, ein Pensionssicherungsfonds in den Pensionskassen jährlich Mitgliedsbeiträge zahlen.

„Wir glauben, dass dies eine sehr schlechte Idee ist und es würde eine teilweise Abkehr vom kapitalgedeckten System zurück zu einem umlagefinanzierten Element bedeuten“, erläuterte Konrad.

<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Die Parlamentarierin argumentierte, dass dies den Druck auf die Pensionskassen zur Senkung des Umwandlungssatzes, der zur Berechnung der Rente aus dem angesparten Vermögen herangezogen wird, verringern würde.

Allerdings betonte Konrad, dass es „keine gute Idee“ sei und dass diese Maßnahme keineswegs den Druck auf die Pensionskassen verringern werde.

Der Asip-Direktor bestätigte auch, dass auf Grund der Finanzierungsstruktur des Sicherheitsfonds im Endeffekt wieder die Pensionskassen für das Langlebigkeitsrisiko zahlen müssten.

„Der Beitrag an den Sicherheitsfonds würde sich deutlich erhöhen“, warnte er.