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Schweiz: Experten diskutieren über die Agenda "Altersvorsorge 2020"

Die Aktuare und der Pensionskassenverband geben Details ihrer Kritik zur Reformagenda „Altersvorsorge 2020“ der Schweizer Regierung bekannt

Nur wenige Tage nach Eröffnung der sogenannten „Vernehmlassungsphase“, in der Stellungnahmen zum Reformentwurf abgegeben werden können, ist bereits klar, dass die „Altersvorsorge 2020“ noch viel Diskussion erfordert.

Während der Schweizer Pensionskassenverband Asip die Regierungspläne zur Absenkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule, mit dem die Rentenhöhe aus dem angesparten Kapital errechnet wird, von derzeit 6,8% auf 6% abgesegnet hat, glauben Schweizer Aktuare, dass das noch immer zu hoch ist.

Der Schweizer Aktuarsverband SAV hielt in einer Pressemitteilung fest, dass ein Umwandlungssatz von „höchstens 5,6% vertretbar“ sei.

Er nannte die größte Schweizer Pensionskasse Publica als Beispiel, die ihren Umwandlungssatz per 2015 auf 5,65% absenken wird. Ein Schritt, der auch von anderen Pensionskassen, die Beiträge über dem gesetzlichen Obligatorium verwalten, vorgenommen wird.

Außerdem warnt die Aktuarsvereinigung, dass die Ausgleichsmaßnahmen, die vorgeschlagen werden um die Auswirkungen der Absenkung des Umwandlungssatzes abzufedern, „in gewissen Lohnbereichen zu massiven Leistungsverbesserungen und damit zu beträchtlichen Mehrkosten führen“ werden.

Laut den Reformplänen soll der Prozentsatz, mit dem Löhne abdiskontiert werden, um die Höhe der Beiträge in die zweite Säule zu berechnen, deutlich verringert werden. Dieser Satz, der sogenannte „Koordinationsabzug“ wird benutzt, um die erwarteten Auszahlungen aus der ersten Säule mit jenen aus der zweiten Säule so abzustimmen, dass insgesamt eine Erwerbsersatzquote von 60% zu erreichen. Seit mehreren Jahren wird bereits diskutiert, ob bei niedrigeren Einkommen eine höhere Ersatzquote gerechter wäre.

Allerdings würde die Senkung des „Koordinationsabzugs“ die Kosten in der zweiten Säule um bis zu 50% erhöhen.

Der Asip andererseits begrüßt diesen Reformvorschlag als notwendige Verbesserung für Menschen mit niedrigerem Einkommen.

Um die Berechnungen zu vereinfachen, schlägt der Pensionskassenverband jedoch vor, den Koordinationsabzug komplett abzuschaffen und stattdessen Auszahlungen aus der zweiten Säule nach oben hin zu deckeln.

Ein Reformvorschlag, der vom Asip kritisiert wird, ist die Änderung des Modus mit dem der Mindestzins in der zweiten Säule berechnet wird.

Derzeit wird er am Jahresende für das nächste Jahr, basierend auf Erträgen aus Anleihen festgesetzt.

Die Regierung will dies zu einer ex-post-Berechnung ändern, dann basierend auf den tatsächlichen Erträgen von Pensionskassen in dem Jahr, für das der Mindestzins erreicht werden soll.

Allerdings argumentiert der Asip, dass dies für Pensionskassen und ihre Mitglieder „keinen wirklichen Mehrwert“ bringt. Außerdem sollten Pensionskassen zu Jahresanfang „die Spielregeln“ für das bevorstehende Veranlagungsjahr kennen.