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SCHWEIZ: Garantiesatz in der zweiten Säule bleibt bei 1,75%

Der Mindestzinssatz, den die Schweizer Pensionskassen nächstes Jahr gewähren müssen, liegt damit deutlich über der heimischen Anleihenrendite.

Knapp zwei Drittel der Mitglieder der BVG-Kommission haben sich für die Beibehaltung des Mindestzinssatzes in der zweiten Säule bei 1,75% für das nächste Jahr ausgesprochen.

Das ist der Zinssatz, den die Schweizer Pensionskassen unter dem Gesetz zur obligatorischen zweiten Säule, dem BVG, mindestens erwirtschaften müssen.

Im vergangenen Jahr hatte die Kommission eine Anhebung der Rate von 1,5% auf 1,75% empfohlen.

Allerdings sind vor einem Jahr die Renditen aus 10-jährigen Schweizer Staatsanleihen noch weitaus höher bei rund 1% gelegen, und nicht wie Anfangs September 2014 bei 0,5%.

Trotzdem begründete die Kommission ihre Entscheidung mit der „insgesamt zufriedenstellenden Situation an den Finanzmärkten“.

Einige Mitglieder hatten eine Absenkung auf 1,5% erwogen, was auch den Berechnungen aus der Formel entspricht, die der Kommission als Grundlage für ihre Empfehlungen an die Regierung dient.

Sechs Mitglieder stimmten jedoch für eine Anhebung auf 2%. Dies ist der Zinssatz, der auch von Schweizer Gewerkschaften gefordert wird, die sich seit Jahren für eine Erhöhung des Satzes aussprechen.

Über die vergangenen Jahre hat die Schweizer Regierung die Empfehlungen der Kommission immer umgesetzt.

Teil des Reformpakets „Altersvorsorge 2020“, das derzeit verhandelt wird, ist jedoch eine Änderung der Bestimmung des Mindestzinses. In Zukunft will die Regierung diesen erst am Jahresende auf Grund von tatsächlich erzielten Erträgen und nicht mehr basierend auf Schätzungen festlegen.

Unterdessen hat die Swisscanto Sammelstiftung bestätigt, dass sie einen Rückversicherungsvertrag mit der Helvetia über Langlebigkeitsrisiken gekündigt hat.

Als Teil einer Umstrukturierung der Stiftung per Jahresanfang hatte die Pensionskasse das Langlebigkeitsrisiko wieder zu sich genommen, um mehr Flexibilität bei der Festlegung von Rechnungszinsen und anderer technischer Parameter zu haben.

„Damit konnte die Sammelstiftung ihren Gestaltungsspielraum erheblich vergrößern und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern, so Davide Pezzetta, Geschäftsleiter der Swisscanto Sammelstiftung, gegenüber unserer Redaktion.

Die Entscheidung wurde gefällt, um das Wachstum der Sammelstiftung anzukurbeln, denn jetzt können auch Pensionskassen als Mitglieder aufgenommen werden, die bereits Altersrenten auszahlen.

Allerdings betonte Pezzetta, das dies nur bei entsprechender Ausfinanzierung erfolgen werde.