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SCHWEIZ: Kanton Basel-Land überlegt Kredit an Pensionskasse für Investitionen zu vergeben

Die Finanzkommission des Schweizer Kanton Basel-Land überlegt, der kantonalen öffentlichen Pensionskasse BLPK einen Kredit zu gewähren, damit diese über mehr Investitionen auch mehr Rendite erwirtschaften kann.

Basel

Die Pensionskasse, mit einem verwalteten Vermögen von 5 Mrd. SFR (rund 3,9 Mrd. Euro) erwirtschaftete in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 1,89% - was aber nur bedingt half, die deutliche Unterdeckung zu beheben, die per Jahresende 2009 mit einem Grad von 78,8% ausgewiesen wurde.

Rund 1,3 Mrd. SFR fehlen der Pensionskasse und eine Kommission wurde eingesetzt, die bis zum Beginn des nächsten Jahres über Sanierungsmaßnahmen und eine möglichen Wechsel zu einem beitragsorientierten System entscheiden soll.

Mittlerweile haben Branchenvertreter noch bis zum November die Möglichkeit, Stellungnahmen zu beiden Themenkreisen abzugeben, so die Finanzkommission in einem Bericht, der <link http: newsletter.mp8.ch url-9960713-195763.html>hier abrufbar ist.

„In der Finanzkommission wird die Idee aufgeworfen, dass der Kanton ein Darlehen aufnehmen könnte, um dieses der BLPK zu Anlagezwecken zur Verfügung zu stellen. Denn aufgrund der Deckungslücke fehlen der BLPK Mittel, um eine bessere Performance erreichen zu können“, so der Bericht weiter.

„Um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können, muss die BLPK eine Rendite von 5% bis 6% erwirtschaften. Sie kann daher nicht eine risikolose Anlagestrategie verfolgen und muss an ihrer bisherigen Strategie festhalten“, so die Finanzkommission.

Aber die Kommission hielt auch fest, das die Pensionskasse auf Grund einer günstigen Mitgliederstruktur – auf einen Pensionär kommen drei Aktive – in den nächsten Jahren keine Probleme haben wird, den Pensionsverpflichtungen nachzukommen.

Die Ausfinanzierung öffentlich-rechtlicher Pensionskassen ist in der Schweiz seit einigen Jahren ein großes Thema. Die Meinungen gehen auseinander, ob diese Kassen zu 100% ausfinanziert werden müssen, oder ob zum Beispiel 80% Deckungsgrad reichen, da diese Kassen oft Staatsgarantien besitzen und außerdem „gesicherte“ Arbeitgeber (Kantone etc.) haben, deren Angestellte auch verpflichtender Lohnerhöhungen unterliegen.