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SCHWEIZ: Pensionskassenversicherte wollen Nachhaltigkeit / Kanton Bern regelt Ausfinanzierung

Klare Mehrheit ist für die gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung von ESG-Kriterien in Pensionskassen.

Mehr als 70% der Versicherten in der Schweizer zweiten Säule wollen, dass Pensionskassen bei ihren Investitionen Nachhaltigkeits-Kriterien berücksichtigen, Dies fand RobecoSAM in einer Umfrage auf, die unter 1.200 Schweizern durchgeführt wurde.

40% gaben sogar an, dass sie auf Teile der Rendite verzichten würden, wenn nach nachhaltigen Kriterien angelegt wird. Davon sagten 20% sogar, dass Nachhaltigkeit die Hälfte des Ertrages oder mehr wert wäre.

Zudem glauben 72% der Befragten, dass die Anwendung von ESG-Kriterien zu einer umsichtigeren Veranlagung und wahrscheinlich sogar zu besseren Veranlagungsentscheidungen führt.

Beinahe genauso viele Pensionskassenversicherte würden sogar dafür stimmen, dass es in der zweiten Säule gesetzlich verpflichtend wird, Nachhaltigkeitskriterien anzuwenden.

In der Umfrage wurde auch festgestellt, dass die Versicherten mehr Transparenz über Investitionen fordern, sowie eine tiefergehende Analyse der Portfolien nach ESG-Kriterien.

Eine große Mehrheit begrüßte auch die Ankündigung der Schweizer Nationalbank (SNB) vom Jahresbeginn, Anleihen von „ethisch fragwürdigen“ Unternehmen aus ihrem Portfolio zu verkaufen.

Unterdessen konnte im Kanton Bern ein Kompromiss zur Ausfinanzierung der beiden öffentlich-rechtlichen Pensionskassen gefunden werden.

Die Kantonsregierung zahlt an die Bernische Pensionskasse (BPK) und die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) insgesamt 1,1 Mrd. CHF (900 Mio. Euro). Die restlichen 1,7 Mrd. CHF Deckungslücke werden von den Versicherten und ihren Arbeitgebern beglichen.

In der BPK, die 10,5 Mrd. CHF verwaltet, beläuft sich die verbleibende Lücke auf 923 Mio. CHF, und in der BLVK (AuM 5,9 Mrd. CHF) auf 776 Mio. CHF.

Gemäß dem Gesetz über kantonale Pensionskassen, das 2013 erlassen wurde, müssen alle Pensionskassen innerhalb von 40 Jahren ausfinanziert werden, außer die öffentlichen Stellen entscheiden sich, weiter Garantien für die Kassen aufrecht zu erhalten.

Für die Pensionskassen in Bern wurde die Ausfinanzierungsfrist auf 2034 festgelegt. Um die Deckungslücken zu schließen, haben die Bernischen Pensionskassen Zusatzbeiträge festgelegt.

Bei der BPK mit einem Deckungsgrad von 83,4% liegen diese bei 2,3% zusätzlich zu den Normalbeiträgen, bei der BLVK (Deckungsgrad 81%) bei 4,25%.

Von diesen Zusatzbeiträgen werden 60% durch die Arbeitgeber, also Regionalbehörden, getragen, der Rest von den Arbeitnehmern.

Beide Pensionskassen werden außerdem von einem leistungsorientierten auf ein beitragsorientierten System umgestellt.