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SCHWEIZ: Stimmrechtsausübungs-Debatte geht weiter

Sowohl der Initiator des neuen Schweizer „Governance-Regelwerks“ als auch der Gewerkschaftsverband möchten den Anwendungsbereich der verpflichtenden Stimmrechtsausübung ausweiten – jedoch für unterschiedliche Gruppen.

<link http: www.institutional-investment.de content investor-news artikel external-link-new-window external link in new>Im März hatte sich die überwiegende Mehrheit der Schweizer für den vom Abgeordneten Thomas Minder eingebrachten Vorschlag zur Deckelung von Manager-Boni in börsenotierten Unternehmen ausgesprochen.

Teil der Initiative, die letztendlich in der Verfassung niedergeschrieben wird, war auch die Verpflichtung für Pensionskassen bei Hauptversammlungen ihr Stimmrecht auszuüben, was von Experten als kritisch angesehen wurde, da es zu einem erheblichen Mehraufwand für die Pensionskassen führen könnte.

Das Justizministerium in der Schweiz hat eine Vorlage für eine Übergangsverordnung zur Implementierung der sogenannten „Minder-Initiative“ vorgelegt.
<link http: www.ejpd.admin.ch content dam data pressemitteilung vorentw-d.pdf>

www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/pressemitteilung/2013/2013-06-141/vorentw-d.pdf



Mit dieser will die Regierung den Stimmrechtszwang für Pensionskassen einführen, aber sie will auch Enthaltung oder Nicht-Teilnahme an der Abstimmung gelten lassen, wenn dies „im Interesse der Versicherten“ ist.

Nun hat sich jedoch das Komitee rund um Minder gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen.

In einer Stellungnahme forderten die Mitglieder, Stimmrechtsenthaltung nicht als Auslegung des neues Gesetzes zuzulassen und begründet dies mit den technischen Möglichkeiten: „Dies kann auch zugemutet werden, da keine physische Teilnahme an der Generalversammlung notwendig ist, können doch die Abstimmungsweisungen direkt dem Stimmrechtsvertreter elektronisch zugestellt werden. Auch sind in der heute bestens vernetzten Welt Firmeninformationen jederzeit abrufbar und werden die Jahres- und Vergütungsberichte immer transparenter.“

Unterdessen kritisierte der Schweizer Gewerkschaftsbund (SGB) ebenfalls die Gesetzesvorlage und forderte klare Ausnahmen für die Stimmrechtsenthaltung „unter bestimmten Bedingungen“, z.B. wenn die Pensionskasse oder der Aktienanteil zu klein ist.

Der SGB befürchtet, dass das Fernbleiben bei Hauptversammlungen als Verstoß gegen die neuen Regeln ausgelegt werden könnte. Das würde einen deutlichen Mehraufwand für Pensionskassen bedeuten, auch wenn nur in elektronischer Form an den Versammlungen teilgenommen würde.

Auf der anderen Seite soll nach den Vorstellungen des SGB die Stimmrechtspflicht auf kollektive Anlagevehikel wie Fonds oder Anlagestiftungen ausgeweitet werden.

„Pensionskassen halten immer weniger direkte Anlagen in Aktien von Schweizer Firmen. Sie investieren heute vermehrt in Aktienfonds. Fast die Hälfte aller Aktienanlagen von Pensionskassen ist heute kollektiv angelegt“, so der SGB in einer Aussendung.

Außerdem sollte derEinfluss der Pensionskassen als institutionelle Investoren aber nicht überschätzt werden“, da die „Pensionskassen nur rund 6% aller Aktien der schweizerischen Unternehmungen“ halten.