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SCHWEIZ: Towers Watson sieht Verpflichtungen durch neue Rechnungslegungsvorschriften um bis zu 10% steigen

Änderungen in den internationalen Rechnungslegungsstandards IAS sowie lokale Anpassungen werden die Verpflichtungen in den Schweizer Pensionskassen dieses Jahr deutlich ansteigen lassen, warnt die Beraterfirma Towers Watson.

Zürich

Der Druck auf die Schweizer Verpflichtungen kommt von mehreren Seiten und eine davon sind die niedrigen Rechnungszinsen, die „sich weiterhin in einer Negativspirale befinden“, sagte John Carter, Senior Consultant bei Towers Watson.

Im vierten Quartal 2012 lag der durchschnittliche Satz bei 1,62% verglichen mit 2,41% zu Beginn des Jahres.

„Die vom Kapitalmarkt getriebenen Anlageerträge trugen jedoch dazu bei, den Negativeffekt auf die Unternehmensbilanz zu dämpfen“, so Carter.

Wegen des niedrigen Rechnungszinses werden viele Pensionskassen ihren internen Rechnungszins anpassen oder haben das bereits getan, sagte Peter Zanella, Geschäftsführer von Towers Watson in der Schweiz, gegenüber IPE.

Er erwartet auch, dass die Pensionskassen-Experten ihre Empfehlung für diesen sogenannten „technischen Zins“ in diesem Jahr auf 2,5% oder 3% abzusenken.

<link content am-reports artikel>Im vergangenen Jahr hatte Towers Watson davor gewarnt, dass die Schweizer Pensionskassen ihre Verpflichtungen falsch berechnen, basierend auf einem zu hohen technischen Zins von durchschnittlich 3,5%.

Weiterer Druck auf die Verpflichtungen kommt von Änderungen der Internationalen Rechnungslegungsstandards IAS, die vor allem von großen, multinationalen Konzernen angewandt werden müssen.

Diese Änderungen werden die Verpflichtungen um bis zu 10% erhöhen, sagte Zanella.

„Die Änderungen beziehen sich auf den Rechnungszinssatz aber auch auf die Mortalitätstafeln (neu anzuwenden: Generationentafeln oder ähnliche Grundlagen mit Verstärkungen für künftige Langlebigkeit) inklusive eine modifizierte Berechnungsweise der Verpflichtung (DBO) und der jährlichen Kosten (Pension Expense) im Zusammenhang mit neuen "Risk Sharing"- Bestimmungen,“ so der Berater.

„Insgesamt ergeben sich Mehrkosten und Höherverpflichtungen von rund 8-10%“, schätzte Zanella.