<link http: www.institutional-investment.de content investor-news artikel external-link-new-window external link in new>Im November hatte das Kantonsgericht den ehemaligen Veranlagungschef der BVK, Daniel Gloor, zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt sowie zu einer Strafzahlung von 500.000 Schweizer Franken (rund 400.000 Euro).
Am gleichen Tag wurden damals auch Urteile für fünf weitere Personen gefällt, die angeblich am Korruptionsskandal beteiligt waren.
Bis auf ein Urteil wurden nun alle entweder von den Angeklagten, dem Kanton oder der Staatsanwaltschaft angefochten, darunter auch jenes gegen Daniel Gloor.
In seinem Fall will der Kanton die Schadenszahlung, die er zu leisten hat, verdoppeln, wie die Schweizer Neue Zürcher Zeitung (NZZ) berichtete.
Die Akten sind bereits an das Obergericht, die zweite Instanz in einem Kanton, ergangen. Die Prozesse werden aber erst nächstes Jahr abgehalten, wie eine Sprecherin des Kantonsgerichtes gegenüber IPE bestätigte.
Abstimmungszwang
Unterdessen hat das Justizministerium in der Schweiz eine Vorlage für eine Übergangsverordnung zur Implementierung der sogenannten „Minder-Initiative“ vorgelegt.
<link http: www.institutional-investment.de content investor-news artikel external-link-new-window external link in new>Im März hatte sich die überwiegende Mehrheit der Schweizer für den vom Abgeordneten Thomas Minder eingebrachten Vorschlag zur Deckelung von Manager-Boni in börsenotierten Unternehmen ausgesprochen.
Teil der Initiative, die letztendlich in der Verfassung niedergeschrieben wird, war auch die Verpflichtung für Pensionskassen bei Hauptversammlungen ihr Stimmrecht auszuüben, was von Experten als kritisch angesehen wurde, da es zu einem erheblichen Mehraufwand für die Pensionskassen führen dürfte.
Die Branche hat nun bis 28. Juli Zeit, schriftlich zur Gesetzesvorlage Stellung zu nehmen<link http: www.ejpd.admin.ch content dam data pressemitteilung vorentw-d.pdf>.
Damit will die Regierung den Stimmrechtszwang für Pensionskassen einführen, aber sie will auch Enthaltung oder Nicht-Teilnahme an der Abstimmung gelten lassen, wenn dies „im Interesse der Versicherten“ ist.
Die Strafen für Zuwiderhandeln wurden „bewusst milder“ angesetzt, sagte ein Sprecher des Justizministeriums bei einer Pressekonferenz. Sie sehen für Manager und Stiftungsräte in Pensionskassen nur Geld- aber keine Haftstrafen vor.
Reformvorschläge
Darüber hinaus steht in der Schweiz eine weitere große Reform des Pensionssystems bevor, wie dem Reformpapier „Altersvorsorge 2020“ von Innenminister Alain Berset zu entnehmen ist.
Darin tritt er unter anderem für eine Absenkung des Rechnungszinses von derzeit 6,8% auf 6% ein, wobei zur Abfederung der dadurch entstehenden Pensionsverluste mehr Geld aus dem „Sicherheitsfonds“ in die zweite Säule fließen soll.
Colette Nova, Vizedirektorin des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV), das Teil des Innenministeriums ist, bestätige gegenüber IPE, dass es dadurch zu einer Erhöhung der Beiträge kommen wird, die die Pensionskassen in den Sicherheitsfonds einzahlen müssen.
Ein weiterer großer Reformschritt wäre die vorgeschlagene Änderung des Modus mit dem der Mindestzins festgelegt wird: Derzeit wird dieser Anhand von Renditeannahmen für das nächste Jahr bestimmt. Berset will ihn nun gegen Jahresende für das laufende Jahr anhand von Renditebeobachtungen festlegen.
Laut Nova wird nun bis Jahresende ein Gesetzesentwurf vorliegen, der danach zur Konsultation aufliegen wird und aus dem bis Ende 2014 eine Gesetzesvorlage erstellt werden soll.