In der Anklageschrift gegen den früheren Anlage- chef der BVK, Daniel Gloor, hält die Staatsanwaltschaft fest, dass er eine „ausgesprochen einflussreiche Stellung“ bei der BVK hatte, welche nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar gewesen sei.
Das Verfahren gegen Gloor wegen angeblichem mehrfachem „sich bestechen lassen“, mehrfacher unge- treuer Amtsführung, gewerbsmäßiger Geldwäscherei und Verletzung des Amtsgeheimnisses, ist für 11. bis 13. Juli angesetzt – es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Staatsanwalt betont in der 46-seitigen Anklageschrift, die IPE vorliegt, dass Gloor bis 2009 „der einzige Fachexperte“ bei der BVK war.
Gloor habe viele Entscheidungen allein getroffen „auch in denjenigen Bereichen der Vermögensverwaltung der BVK, bei welchen er formell nicht selbst entscheiden konnte“, wie etwa der Mandatsvergabe an externe Asset Manager.
Der Staatsanwalt fügte hinzu dass Gloor „wissentlich und willentlich“ das Anlage- reglement der BVK verletzt habe.
Desweiteren soll der ehemalige Anlagechef den Investment Controller der BVK, die Complementa, dazu aufgefordert haben, Berichte über einzelne Asset Manager, wie die Hedgefonds-Boutique DL Investment Partners, deren Gründer ebenfalls angeklagt ist, zu beschönigen.
Außerdem habe Gloor in einem Schreiben an die Finanzdirektion „falsche Angaben“ gemacht, unter anderem über ein Auswahlverfahren, dass der Bestellung von DL Investment Partners vorangegangen sei.
Der Staatsanwalt ergänzte weiter, dass unter anderem die engen Beziehungen zwischen der BVK und DL Investment Partners immer wieder „zu teilweise heftiger Kritik“ von Arbeitnehmervertretern im Anlageausschuss sowie von Complementa geführt hatten.
OAK
Unterdessen hat die neu gegründete Oberaufsichtskommission, unabhängig vom Fall BVK, weitere Mitteilungen herausgegeben, unter anderem zur Transparenz von Anlageprodukten.
In Zukunft müssen „jene teilweise beträchtlichen Kosten, die den Pensionskassen nicht direkt in Rechnung gestellt werden (zum Beispiel in kollektiven Anlagegefäßen), im Anhang zum Jahresbericht getrennt ausgewiesen werden.
Die Oberaufsichtskommission betonte jedoch, dass diese Transparenzerhöhung nicht zu einem größeren Verwaltungsaufwand für die Pensionskassen führen werde.
„Vielmehr werden die Produktanbieter in die Pflicht genommen, indem ihre Produkte künftig als intransparent qualifiziert werden, falls die Kostendarstellung nicht den Vorgaben der OAK entspricht”, so die neue Aufsichtsbehörde in einer Aussendung.
BLPK
Anderswo schlug der Berater Martin Wechsler für die Bekämpfung der Unterdeckung der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) die Emission von Anleihen statt einer Kreditvergabe vor.
Der Pensionskasse, die rund 5,5 Mrd. CHF (rd. 4,5 Mrd. Euro) verwaltet, fehlen etwa 2,3 Mrd. Euro, die nach dem derzeitigen Vorschlag vom Kanton als Kredit zu 3% an die Kasse mit Rückzahlung über die nächsten 40 Jahre vergeben werden.
Wechsler berechnete jedoch, dass die Ausfinanzierung kostengünstiger und schneller möglich wäre, wenn der Kanton, der eine gute Bonität hat, Anleihen mit unter- schiedlicher Laufzeit begibt und so die Kosten für die Sanierung der BVK auftreibt.
Da der Kanton für 10-jährige Anleihen nur 0,5% zahlen müsste und 0,9% für eine 30-jährige würde das 1,35 Mrd. CHF sparen und die Kasse wäre in 27 statt 40 Jahren schuldenfrei.