Während der dreitätigen Anhörung wurden Gloor und drei andere Vermögensverwalter – einer davon Walter Meier, der Gründer von BT&T Asset Management – befragt.
Laut der Neue Zürcher Zeitung (NZZ) gestand Gloor, Bestechungsgelder empfangen zu haben. Diese hätten sich jedoch laut seinen Aussagen „nur“ auf 1,2 Mio. CHF (1 Mio. Euro) belaufen und nicht auf 1,6 Mio. Schweizer Franken, wie die Staats- anwaltschaft behauptet.
Für diesen Tatbestand schlägt der Staatsanwalt eine Haftstrafe von sechs Jahren vor, sowie die Rückzahlung von 1,14 Mio. CHF, da Gloor bei der BVK ein Beamter war, denen die Annahme von Geschenken strengstens untersagt ist.
Gloor gab zu, er habe „eine falsche Abzweigung genommen“ und dass er „niemandem Schaden zufügen wollte“, wie Schweizer Medien zitieren.
Laut der NZZ betonte Gloor, dass diese Zuwendungen nie mit Investitionen in Verbin- dung standen und dass er bei all seinen Veranlagungsentscheidungen die Sorgfalts- und Treuepflicht erfüllt habe und nur im besten Interesse der BVK gehandelt habe.
Gloor erläuterte, dass er eine Investition in eine Investmentfirma, die der BVK mehrere tausend Schweizer Franken kosten sollte, getätigt habe, um die Firma vor dem Bankrott zu retten, was noch größere Verluste für die BVK bedeutet hätte.
Die drei Vermögensverwalter, die angeklagt sind, Gloor bestochen zu haben, sagten aus, dass sie dem Ex-BVK-Anlagechef niemals Geld für Gegenleistungen gegeben hätten, sondern nur als freundschaftliche Geste oder „aus Dankbarkeit“.
Die Staatsanwaltschaft schlägt vor, dass zwei davon jeweils 18 und 14 Monate in Haft verbringen sollen. Der Dritte, dem der Hauptteil der Bestechung angelastet wird, soll zu drei Jahren verurteilt werden, sowie zu einer Rückzahlung von knapp 3,5 Mio. CHF.
Eine Verhandlung gegen einen weiteren Vermögensverwalter, der möglicherweise in den Bestechungsskandal rund um die BVK involviert ist, ist für Mitte September angesetzt. Außerdem wird dann erst das endgültige Urteil gegen Gloor gefällt werden.
Gloors Anwälte boten dem Gericht laut NZZ ein Teilgeständnis an und sechs Monate unbedingte sowie zwei Jahre bedingte Haft, sollte sich der Angeklagte innerhalb von zwei Jahren nach dem Urteil etwas zu Schulden kommen lassen.
Das würde bedeuten, dass Gloor nicht mehr ins Gefängnis muss, weil er bereits sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen ist.
Gloors Verteidiger betonten außerdem, dass das Gericht die Anklagen wegen „unge- treuer Geschäftsgebahrung und gewerbsmäßiger Geldwäsche“ fallen lassen solle.
Außerdem könnten nicht alle Geldflüsse als Bestechung angesehen werden, da einige Transfers nicht mit Gloor vorher vereinbart gewesen seien, zitiert die NZZ.
SBB Pensionskasse
Anderswo hat die SBB Pensionskasse das Hypotheken-Portfolio des Mutterkonzerns SBB gekauft, welches einen Wert von rund 620 Mio. CHF hat.
Die Schweizer Bundesbahn SBB wollte Liquidität schaffen, um weitere Investitionen in ihrem Kerngeschäft zu tätigen und entschloss sich deshalb zum Verkauf des Hypo- thekengeschäftes, das über die vergangenen Jahrzehnte Hypotheken an 64 Eisenbahner- und elf andere Baugenossenschaften vergeben hatte.
Für die SBB Pensionskasse ist dies eine „langfristige, fixverzinsliche Investition mit stabilen Erträgen“, so die Pensionskasse in einer Aussendung.
Das Portfolio sei von externen Experten bewertet worden und entspreche dem Marktwert.
Diese Investition wird das Hypothekenportfolio der SBB deutlich erweitern: Im ver- gangenen Jahr belief es sich auf 508 Mio. Euro oder 3,6% des gesamten verwalteten Vermögens.
Zusammen mit den Hypotheken der SBB wird das Portfolio die strategische Zielgröße von 5% erreichen.
Im vergangenen Jahr trugen Hypotheken mit 0,11% zur Gesamtperformance der SBB Pensionskasse von 1,58% bei, womit die Kasse ihre Benchmark um 0,83 Prozentpunkte schlagen konnte.
Die SBB Pensionskasse, die ein Vermögen von 14,5 Mrd. CHF verwaltet, betonte, dass es keine Änderungen der bestehenden Hypothekenverträge geben werde und dass sie weiterhin Hypotheken an Eisenbahner-Baugenossenschaften vergeben werde, jedoch nicht an außenstehende Genossenschaften.