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Schweiz Update: Credit Suisse, BVK, Mindestzins, Asip & UBS

Die Credit Suisse hat jüngst zugegeben, Fehler in der Berechnung von Aktienkursen gemacht zu haben, die mit Verlusten der Zürcher Pensionskasse BVK aus den frühen 2000er-Jahren in Zusammenhang stehen.

Bei den Untersuchungen zum Korruptionsskandal rund um den ehemaligen Veranlagungschef der Zürcher Beamtenpensionskasse Daniel Gloor (IPE Institutional Investment berichtete) wurden auch Fehlberechnungen von Aktienkursen aufgedeckt.

„Die Credit Suisse hat in den Untersuchungen eng kooperiert und wird dem Kanton den damals entstandenen Schaden vollumfänglich ersetzen“, bestätigte die Bank in einer an IPE gesendeten Stellungnahme.

Weder die Bank, noch der Kanton Zürich konnten weitere Informationen zu den Details der Fehlberechnungen oder deren Ausmaß liefern, weil diese Teil der noch laufenden Untersuchungen im Korruptionsskandal sind.

Schweizer Medien haben jedoch eine Zahl von 11,5 Mio. CHF (9,6 Mio. Euro) plus Zinsen ins Spiel gebracht.

Eine Sprecherin der Credit Suisse sagte, dass „seit damals Dinge angepasst wurden“, um solche Fehler zu verhindern.

Die endgültige Urteilsverkündung im BVK-Skandal werden im übrigen für Ende September erwartet, nach den letzten Verfahren gegen angeblich beteiligte Investmentmanager.

Unterdessen hat die Expertenkommission für das BVG-Gesetz, welches der zweiten Säule in der Schweiz zugrunde liegt, der Regierung empfohlen den Mindestzinssatz bei 1,5% zu belassen.

Die Kommission überprüft regelmäßig die Marktsituation und entscheidet, ob der Zinssatz angepasst werden muss.

Laut einer Pressemitteilung hatten einige Mitglieder der Kommission eine weitere Senkung auf 1% vorgeschlagen, während andere eine Erhöhung auf 2,5% forderten.

Letztendlich stimmten 13 Mitglieder für eine Beibehaltung des derzeitigen Satzes, ein Mitglied stimmte dagegen und drei enthielten sich.

Die Kommission hielt fest, dass die Entscheidung „unter Berücksichtigung der unsicheren Lage, der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der zahlreichen Kassen in Unterdeckung” gefallen ist.

„Vor dem Hintergrund, dass aktuell keine Inflation herrscht und dass der Landesindex der Konsumentenpreise negativ ist (-0.7%), stellt ein Mindestzinssatz von 1,5% eine angemessene Realverzinsung dar”, so die Kommission weiter.

Die endgültige Entscheidung über den Mindestzins liegt bei der Regierung, die bislang immer der Empfehlung der BVG-Kommission gefolgt ist.

Laut Berechnungen von Towers Watson – basierend auf Zahlen des Schweizer Pensionskassenverbandes Asip – erwirtschafteten die Schweizer Kassen im ersten Halbjahr im Durchschnitt eine Rendite von 3,5%.

Die Asset Allokation der 95 Pensionskassen mit einem kollektiven Vermögen von rund 180 Mrd. CHF (ca. 150 Mrd. Euro) sei dabei nahezu unverändert geblieben, so die Asip.

Die Erholung der Pensionskassen, die das vergangene Jahr im Durchschnitt mit einer 0%-Performance beendet hatten, sei vor allem auf die Aktienquote zurückzuführen.

Diese Einschätzung wird auch von der UBS bestätigt, die für eine andere Auswahl an Pensionskassen sogar eine Performance von knapp 5% für das erste Halbjahr berechnete.